Pläne & Visualisierung
- Brandschutzpläne
- Flucht- und Rettungspläne
- Brandschutzkonzeptpläne (Grafische Visualisierungen für Brandschutzkonzepte und -planungen)
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Für bestimmte Objekte ist es durch Behördenvorschreibung oder durch den Umstand, dass Brandschutzanlagen betrieben werden, vorgesehen, Brandschutzpläne anzufertigen und durch die Feuerwehr auf formale Richtigkeit vidieren zu lassen.
Zielsetzung von Brandschutzplänen:
Brandschutzpläne stellen Gebäude in vereinfachter und übersichtlicher Form dar. Brandschutztechnische Einrichtungen werden mittels Symbole gemäß den Vorgaben der TRVB 121 O visualisiert. Die Verpflichtung zur Erstellung von Brandschutzplänen trifft richtliniengemäß den Brandschutzbeauftragten und damit gegebenenfalls auch die Betriebsführung.
Brandschutzpläne bestehen im Normalfall aus einem Lageplan und Detailgeschoßplänen. Bei größeren Objekten werden auch Geschoßübersichtspläne angefertigt. Zudem kann ein Lagebild verlangt werden, das durch einen größeren Erfassungsbereich eine weiträumigere Orientierung um das Objekt zulässt. Wir klären den Umfang der Pläne im Vorfeld mit der zuständigen Feuerwehr ab.
Durch unsere jahrelange Erfahrung und der Optimierung unseres Workflows bei der Erstellung von Brandschutzplänen sind wir in der Lage, auch große Projekte, bei vorheriger Terminplanung, in kurzer Zeit umzusetzen, was speziell bei Neubauprojekten notwendig ist.
Flucht- und Rettungspläne stellen ebenfalls Gebäude in vereinfachter Form dar. Auf ihnen werden die relevanten Fluchtwege sowie brandschutztechnischen Einrichtungen und das richtige Verhalten im Brandfall dargestellt (auf Wunsch oder Vorgabe der Behörde auch mehrsprachig) . Eine Verpflichtung zur Erstellung erfolgt über eine behördliche Vorschreibung. Es können natürlich auch freiwillig Flucht- und Rettungspläne in einem Gebäude angebracht werden, um den Nutzern im Gefahrenfall eine sichere und rasche Flucht zu erleichtern.
Da in Österreich kein Regelwerk für die Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen existiert, werden diese in Anlehnung an die DIN ISO 23601 erstellt. Die Verortung der Pläne erfolgt entweder in jedem Raum, z.B. in einer Beherbergungsstätte oder in Absprache mit den Auftraggebenden an fluchttechnisch neuralgischen Orten eines Gebäudes und werden lagerichtig angefertigt.
In Verbindung mit der Erstellung von Brandschutzplänen können wir ihnen Aufgrund von Synergien in der Planerstellung konkurrenzfähige Preise und zeitnahe Lieferzeiten anbieten.
Aus unserer Erfahrung bestehen bei vielen Planerinnen und Planern Unsicherheiten, die notwendigen brandschutztechnischen Informationen aufgrund textlicher Vorgaben (z. B. OIB-Richtlinien oder ein Brandschutzkonzept) in ihre Planung zu integrieren. Daher werden bei Brandschutzkonzeptplänen ausgehend von den vorhandenen Rahmenbedingungen die relevanten brandschutztechnischen Planungen und Einrichtungen in übersichtlicher Weise über die bestehenden Pläne eingezeichnet (Symbolik-Anlehnung TRVB 121 O). So können Planerinnen und Planer folgende Informationen direkt aus den Plänen ablesen und in ihre Planung übernehmen:
Im Zuge der Planerstellung werden auch Fluchtweglängen und die Lage von längenabhängigen Einrichtungen, z.B. Wandhydranten, geprüft und gegebenenfalls korrigiert. Brandschutzkonzeptpläne sollten bis zur Fertigstellung in allen Planungsphasen aktualisiert werden, um ihnen bestmögliche Planungssicherheit zu gewährleisten. Diese können dann auch als Grundlage für die Erstellung von Brandschutzplänen herangezogen werden.

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