Verlängerung der Kulanzfrist beim Brandschutzpass

Mit diesen Fortbildungsveranstaltungen können Sie – sofern Sie die Voraussetzungen erfüllen – bis zum 30.06.2022 Ihren Brandschutzpass verlängern (Beispiele):

Eine gute Nachricht für alle Brandschutzbeauftragten (BSBs), die aufgrund von Covid nicht die Möglichkeit hatten, ihren Brandschutzpass zu verlängern.

Aufgrund der aktuellen Covid-19-Situation und zahlreicher Anfragen wird nach Rücksprache mit Dr. Eisenbeiss (Vorsitzender der GF der. Öst. Brandverhütungsstellen) und DI Pausa (AG-Leiter TRVB 117) die Frist für die Verlängerung der Gültigkeit des Brandschutzpasses bis 30.06.2022 verlängert.

Das bedeutet: Alle Brandschutzpässe von BSBs, bei denen die Gültigkeit ihres Brandschutzpasses nach dem 1. März 2020 abgelaufen ist, können durch den Besuch einer 6stündigen Fortbildungsveranstaltung bis zum 30.06.2022 verlängert werden.

 

Weitere Informationen zum Thema Aus- und Fortbildung finden Sie auch hier:

Infografik Aus- und Fortbildung BSB

 

und unter unseren FAQ –  Häufige Fragen zum Thema BSB

 

Gerne stehen wir Ihnen auch persönlich für Fragen zur Verfügung!


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