In manchen Unternehmen gibt es nur eine/n Brandschutzbeauftragte/n - was ist, wenn der/die auf Urlaub geht und vielleicht auch noch ins Ausland fährt? Bitte achten Sie darauf, dass Sie eine entsprechende Urlaubsvertretung organisiert haben – sollte keine Stellvertretung per Bescheid vorgeschrieben sein, könnten Sie ggfs einen Brandschutzwart in die Aufgaben einweisen. Neben den vielen Aufgaben geht es ja auch nicht zu Letzt darum, dass die Feuerwehr im Falle eines Brandes eine entsprechende Ansprechperson braucht!
Ein Tipp: Mittelfristig hat sich bewährt, dass es eine Stellvertretung gibt – nicht nur für den Urlaub sondern auch für Ausfälle durch Krankheit, Jobwechsel, ….
Sollte ein/e oder mehrere StellvertreterInnen per Bescheid vorgeschrieben sein, achten Sie bitte bei der Urlaubsplanung darauf, dass immer ein/e Brandschutbeauftragte/r verfügbar ist.
Wir wünschen Ihnen einen erholsamen Urlaub!
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