Informationen zur Brandschutzpass-Verlängerung

Um den Brandschutzpass zu verlängern, müssen Sie eine Fortbildungsveranstaltung gemäß TRVB 117 über insgesamt 6 Einheiten (Stunden) in den letzten 5 Jahren seit der Ausbildung bzw. der letzten Verlängerung besuchen.

Achtung: der Brandschutzpass muss bei Brandschutzbeauftragten noch gültig sein!

Mehr  zum Thema „Fortbildungspflicht“, „Brandschutzpass-Verlängerung“ und „Was tun bei einem ungültigen Brandschutzpass?“

Dabei gibt es zwei Arten von Fortbildungsveranstaltungen:

  • Kurse mit voller Verlängerung des Brandschutzpasses:
    Fortbildungsveranstaltungen, die die 6 Einheiten erfüllen
    Diese Kurse gelten als Fortbildungsveranstaltungen gemäß TRVB 117 und gehen über mind. 6 Einheiten – dazu zählen Fortbildungen wie unser Brandschutz-Update – weitere Kurse finden Sie mit dem Filter auf unserer Kursübersichtsseite.
  • Kurse die zur Verlängerung des Brandschutzpasses angerechnet werden können:
    Fortbildungsveranstaltungen, die kürzer als 6 Einheiten sind
    Diese Kurse gelten als Fortbildungsveranstaltungen gemäß TRVB 117, können aber nur angerechnet werden (Dauer kürzer als 6 Einheiten). Durch den Besuch von weiteren Fortbildungsseminaren wird beim Erreichen der sechsten Einheiten der Brandschutz-Pass verlängert.  Entsprechende Kurse finden Sie mit dem Filter auf unserer Kursübersichtsseite.

Für weiter Fragen besuchen Sie unsere FAQs oder kontaktieren Sie uns per E-Mail unter schulung@adsum.at