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Ein „Brandschutzwart“ (BSW) ist ein Brandschutzorgan, welches für einzelne Teile eines Objektes oder einer Anlage zur Unterstützung des Brandschutzbeauftragten bestellt wird und innerhalb bestimmter örtlicher oder sachlicher Bereiche des Betriebes tätig ist. (TRVB 001)
Im Brandschutzwart-Kurs werden die nötigen Kenntnisse für die Funktion Brandschutzwart/in vermittelt, weiters ist dieser Kurs auch als Modul 1 Voraussetzung für den Kurs Brandschutzbeauftragte/r (Modul 2).
Ein Brandschutzbeauftragter ist eine entsprechend den Vorgaben der TRVB 117 O (Technische Richtlinie Vorbeugender Brandschutz) durch eine anerkannte Ausbildungsinstitution ausgebildete und in Folge durch den Arbeitgeber schriftlich hierzu bestellte Person, welche in einem Unternehmen bzw. für ein Objekt alle Agenden des vorbeugenden Brandschutzes wahrnimmt bzw. verantwortet.
Hier finden Sie mehr Informationen sowie mögliche Termine zur Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten.
Die Anforderungen an die Ausbildung von Brandschutzbeauftragten (BSB) werden im Detail durch die TRVB 117 O „Betrieblicher Brandschutz – Ausbildung“ (erlassen vom Österr. Bundesfeuerwehrverband und den Österr. Brandverhütungsstellen) geregelt.
Darin ist festgeschrieben, dass Interessierte zuerst die Ausbildung zum Brandschutzwart (das sogenannte Modul 1) absolvieren müssen. Dabei handelt es sich um eine eintägige Schulung mit theoretischen und praktischen Inhalten, welche bei einer anerkannten Ausbildungsinstitution zu absolvieren ist. Dieses Modul vermittelt die wichtigsten Grundlagen und enthält auch ein praktisches Training zur Bekämpfung von Entstehungsbränden mit Geräten der Ersten Löschhilfe. Danach kann die Funktion eines Brandschutzwartes übernommen werden.
Wird darüber hinaus die Funktionsübernahme des Brandschutzbeauftragten (BSB) angestrebt, ist in Folge auch das Modul 2 zu absolvieren. Dabei handelt es sich um eine zweitägige Ausbildung, welche ebenfalls im Rahmen einer anerkannten Ausbildungsinstitution zu absolvieren ist. Im Zuge dieser Ausbildung werden vertiefende Inhalte vermittelt, um in Folge selbstständig als BSB agieren zu können.
Nach positiver Absolvierung der Module 1 und 2 kann die Funktion eines BSB (nach betriebsinterner Bestellung) ausgeübt werden. Sind im Wirkungsbereich des BSB jedoch spezifische technische Brandschutzanlagen (wie z.B. Brandmeldeanlagen, Sprinkleranlagen, udgl.) vorhanden, sind darüber hinaus ergänzend verpflichtend auch noch die jeweils zugehörigen Brandschutztechnikseminare zu absolvieren.
Zusammengefasst ist eine „provisorische“ Übernahme (durch betriebsinterne Bestellung) der BSB-Funktion möglich, nachdem die beiden Module 1 und 2 positiv absolviert wurden. Allenfalls aufgrund der brandschutztechnischen Ausstattung des Betriebs nötige zusätzliche Seminare (Nutzungsbezogene Seminare bzw. Brandschutztechnikseminare) sind jedoch innerhalb von zwei Jahren nachzuholen.
In Folge ist durch den BSB spätestens alle fünf Jahre zumindest eine von einer anerkannten Ausbildungsinstitution veranstaltete Fortbildungsveranstaltung mit einer Mindestdauer von 360 Minuten zu besuchen. Dies soll sicherstellen, dass der BSB immer über den aktuellen brandschutztechnischen Wissensstand verfügt und führt zu einer Verlängerung der Gültigkeit des persönlichen Brandschutzpasses um weitere fünf Jahre.
Hier finden Sie eine grafische Darstellung des Ausbildungsweges für Brandschutzbeauftragte.
Hier finden Sie mehr Informationen sowie mögliche Termine zur Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten.
Durch die TRVB 117 O werden folgende Ausbildungen geregelt:
Hier finden Sie unsere Brandschutzkurse mit allen Terminen und Preisen.
Sind im Wirkungsbereich des Brandschutzbeauftragten (BSB) spezifische technische Brandschutzanlagen (wie z.B. Brandmeldeanlagen, Sprinkleranlagen, udgl.) vorhanden, sind innerhalb von maximal 2 Jahren nach Übernahme der BSB-Funktion jedenfalls auch die jeweils spezifischen Brandschutztechnikseminare für die jeweils im Objekt vorhandenen Brandschutzanlagen zu absolvieren.
Die formale Befähigung zur Ausübung der Tätigkeit als BSB im Sinne der TRVB O 119 ist erst dann gegeben, wenn alle für den betreffenden Betrieb erforderlichen Brandschutztechnikseminare und nutzungsbezogenen Seminare absolviert sind. Bis zur Absolvierung der Ausbildung innerhalb von 2 Jahren kann die Funktion jedoch provisorisch übernommen werden.
Erweiterte Ausbildung (Seminare):
Hier finden Sie unsere Brandschutzkurse mit allen Terminen und Preisen.
Hier finden Sie eine grafische Darstellung des Ausbildungsweges für Brandschutzbeauftragte.
In diesem Kurz-Video erklären wir Ihnen,
Mehr Informationen zum Ausbildungsweg für den Brandschutzbeauftragten erhalten Sie aus der Infografik!
Übersicht alle Kurstermine für die Ausbildung zum Brandschutzwart und BrandschutzbeauftragtenDie Fortbildung von Brandschutzwarten muss gem. TRVB 117 O spätestens alle 5 Jahre zumindest innerbetrieblich durch den Brandschutzbeauftragten (nachweislich) erfolgen.
Sofern für den Brandschutzwart jedoch auch eine Verlängerung des Brandschutzpasses (um weitere 5 Jahre) angestrebt wird, hat die Fortbildung im Rahmen einer anerkannten Ausbildungsinstitution (z.B. durch Besuch eines nutzungsbezogenen Seminars) zu erfolgen.
Allgemein verlängert die Absolvierung von Technik- und Nutzungsseminaren im Rahmen einer anerkannten Ausbildungsinstitution die Gültigkeit des Brandschutzpasses um jeweils weitere 5 Jahre.
Hier finden Sie alle Brandschutzkurse, die zur Passverlängerung dienen.
Hier finden Sie eine grafische Darstellung des Ausbildungsweges für Brandschutzbeauftragte.
Die Fortbildung von Brandschutzbeauftragten muss gem. TRVB 117 O (nach Absolvierung der allenfalls nötigen spezifischen Brandschutztechnikseminare innerhalb von 2 Jahren nach Funktionsübernahme) spätestens alle 5 Jahre durch Absolvierung eines Fortbildungsseminars im Rahmen einer anerkannten Ausbildungsinstitution erfolgen.
Als Fortbildungsseminare gelten gem. TRVB 117 O:
Hier finden Sie alle Brandschutzkurse, die zur Passverlängerung dienen.
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Brandschutzbeauftragte (BSB) müssen innerhalb von 5 Jahren Fortbildungsveranstaltungen wie das Brandschutz-Update besuchen, die zur Passverlängerung geeignet sind und insgesamt über 6 Stunden gehen. (Es kann auch eine 6-stündige Fortbildung sein.)
Zusätzlich gibt es eine 3monatige Kulanzfrist.
Sollten Sie also am 3.2.2020 die Ausbildung zum BSB oder die letzte Fortbildung besucht haben, ist Ihr Pass bis zum 2.5.2025 gültig. (2.2.2025 plus 3 Monate Kulanzfrist).
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Wenn Ihr Brandschutz-Pass abgelaufen ist, müssen Sie das Modul 2 (Brandschutzbeauftragter) wiederholen.
Die anderen absolvierten Brandschutzkurse wie Technik- und N-Seminare müssen NICHT wiederholt werden.
Hinweis: Der Brandschutz-Pass läuft nur für Brandschutzbeauftragte ab. Brandschutzwarte haben zwar auch eine Fortbildungspflicht, aber der Pass verliert durch Überschreitung der 5 Jahres Frist nicht seine Gültigkeit.
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Nein, die Absolvierung eines 4stündigen Brandmeldeanlagen-Technik-Seminars alleine reicht noch nicht zur Verlängerung des Brandschutz-Passes.
Für die Verlängerung brauchen Sie insgesamt 6 Stunden (Einheiten).
Wenn Sie innerhalb der 5 Jahres Frist seit der Ausbildung bzw. letzten Verlängerung noch eine 2stündige Fortbildung wie beispielsweise ein Technik-Seminar zu Rauch-und Wärmeabzugsanlagen machen, haben Sie insgesamt die 6 Stunden erreicht. Mit dem Tag, an dem Sie die 6 Stunden erreicht haben, wird Ihr Brandschutzpass wieder für weitere 5 Jahre verlängert.
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In Österreich können unterschiedliche rechtliche Gründe zur Bestellung eines BSB (und allfälliger BSW) in einem Betrieb führen. Oftmals erfolgt eine Bestellung aufgrund behördlicher Vorgaben im Rahmen des baurechtlichen- und/oder gewerberechtlichen Genehmigungsprozesses eines Betriebs („öffentlich-rechtlich/behördlich vorgeschriebener BSB“). Hierzu gibt die bundesweit gültige Arbeitsstättenverordnung sowie das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz den dafür nötigen gesetzlichen Rahmen vor.
Unabhängig davon werden BSB oft auch aufgrund privatrechtlicher Vereinbarungen zwischen dem Betrieb und der selbst gewählten Feuerversicherung bestellt, da durch die entsprechenden Versicherungsbedingungen die Etablierung eines BSB oftmals durch den Versicherer eingefordert wird.
Prinzipiell obliegt dem BSB die Leitung des hierarchisch organisierten Betriebsbrandschutzes in einem Betrieb. Die Aufgaben eines BSB werden übergeordnet durch die Vorgaben der Arbeitsstättenverordnung sowie darüber hinausgehend durch die Inhalte der TRVB 119 „Betrieblicher Brandschutz – Organisation“ geregelt.
Artikel: Die wichtigsten Aufgaben eines BSB im Überblick
Übergeordnet hat der BSB im Betrieb eine sogenannte Brandschutzorganisation aufzubauen, welche sicherstellt, dass alle gesetzlichen Anforderungen an den Betrieb im Bereich des Vorbeugenden Brandschutzes (in organisatorischer, anlagentechnischer und teilweise auch baulicher Hinsicht) auch umgesetzt bzw. eingehalten werden sowie allfällige Brandgefahren und brandschutztechnische Mängel im Betrieb durch regelmäßige sogenannte Eigenkontrollen frühzeitig erkannt werden und somit die Wahrscheinlichkeit einer Brandentstehung minimiert wird. Weiters hat er dafür Sorge zu tragen, dass im Falle eines tatsächlich eintretenden Brandes eine vorbereitete „Alarmorganisation“ zum Tragen kommt, welche sicherstellt, dass z.B. rasch die Feuerwehr alarmiert, Personen gerettet, eine (wenn noch möglich) durch in der Handhabung der Löschgeräte geschulte Personen Entstehungsbrandbekämpfung eingeleitet und das Gebäude strukturiert evakuiert wird. Somit fallen dem BSB auch regelmäßige Schulungen für alle MitarbeiterInnen über das Verhalten im Brandfall und die Organisation jährlich wiederkehrender Brandalarm- und Räumungsübungen zu. Außerdem kommt ihm eine wichtige Rolle bei der Beurteilung und Freigabe betrieblicher Heißarbeiten (z.B. temporäre Schweißarbeiten an einer internen Anlage für Reparaturzwecke) zu. (Auszug)
Zur Unterstützung können ihm hierzu je nach Vorgaben der Behörden bzw. der Betriebsgröße auch weitere stellvertretende BSB sowie Brandschutzwarte (BSW) zur Verfügung stehen.
Einerseits zumindest so viele, wie im Anlassfall durch die Behörde (z.B. im Rahmen der Betriebsanlagengenehmigung) festgeschrieben wurden. Andererseits sind jedenfalls aber auch die Vorgaben der TRVB 119 „Betrieblicher Brandschutz – Organisation“ einzuhalten. Diese geben vor, dass je nach der zeitlichen Verfügbarkeit der einzelnen Brandschutzorgane (BSB und BSW) sichergestellt sein muss, dass während der regulären Betriebszeiten zumindest immer eine ausgebildete Person (also zumindest mit der Ausbildungsstufe BSW) anwesend ist, um im Anlassfall sofort entsprechende Maßnahmen einleiten zu können.
In manchen Unternehmen gibt es nur eine/n Brandschutzbeauftragte/n – was ist, wenn der/die auf Urlaub geht und vielleicht auch noch ins Ausland fährt?
Bitte achten Sie darauf, dass Sie eine entsprechende Urlaubsvertretung organisiert haben – sollte keine Stellvertretung per Bescheid vorgeschrieben sein, könnten Sie ggfs einen Brandschutzwart in die Aufgaben einweisen. Neben den vielen Aufgaben geht es ja auch nicht zuletzt darum, dass die Feuerwehr im Falle eines Brandes eine entsprechende Ansprechperson braucht!
Ein Tipp: Mittelfristig hat sich bewährt, dass es eine Stellvertretung gibt – nicht nur für den Urlaub sondern auch für Ausfälle durch Krankheit, Jobwechsel, ….
Sollte ein/e oder mehrere StellvertreterInnen per Bescheid vorgeschrieben sein, achten Sie bitte bei der Urlaubsplanung darauf, dass immer ein/e Brandschutbeauftragte/r verfügbar ist.
Hier finden Sie mehr Informationen sowie mögliche Termine zur Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten.
Bei einem Brandschutzbuch handelt es sich um ein entweder schriftlich oder elektronisch geführtes Dokument, in welchem durch den BSB alle Bereich des betriebsinternen Vorbeugenden Brandschutzes gesetzten Maßnahmen nachweislich (meist in einer Art Journalform) dokumentiert werden. Unter anderem dient es zum Vermerk der Ergebnisse aller durchgeführten Eigenkontrollen (samt Dokumentation allfälliger Mangelbehebungen) und Anlagenüberprüfungen sowie zur Dokumentation durchgeführter Brandschutzübungen und Schulungsmaßnahmen. Brandschutzbücher sind durch den BSB regelmäßig (bei aufgefundenen schwerwiegenden Mängeln auch unmittelbar) der dafür zuständigen betriebsintern Stelle (meist dem Betriebsleiter) zur Kenntnisnahme vorzulegen und stellen daher ein wichtiges Instrument zur Dokumentation der Tätigkeiten des BSB dar.
Die Verpflichtung zur Führung eines Brandschutzbuches wird in Österreich primär durch die Arbeitsstättenverordnung (siehe §45 der AStV) geregelt. Diese gibt klar vor, dass in allen Betrieben, in welchen ein Brandschutzbeauftragter bestellt ist, für Dokumentationszwecke auch ein Brandschutzbuch zu führen ist.
Gemäß den aktuellen Statistiken stellt abgesehen von Blitzeinschlägen immer noch elektrischer Strom (z.B. in Form von Kabelbränden nach Kurzschlüssen) sowie insbesondere auch offenes Feuer (vom vergessenen Adventkranz bis zu unbedacht durchgeführten Schneid- oder Schweißarbeiten mit heißen Flammen bzw. Funken) die häufigsten Gründe für die Entstehung von Bränden dar.
Insbesondere bei Bränden in der Nachtzeit (ohne Vorhandensein einer automatischen Brandmeldeanlage) kommt es oft erst zu einer verzögerten Branddetektion (Betrieb menschenleer, wenig Passanten, Personen schlafen in der Regel) – daher treten die meisten Personenschäden meist im privaten Bereich (Wohnhäuser), die höchsten Sachschäden (nach Schadenssummen) jedoch im Bereich Gewerbe und Industrie auf.
Es muss immer damit gerechnet werden, dass es in einem Objekt zu einem Brand kommen wird. Die Frage ist dabei nicht „ob“, sondern nur „Wann“ etwas passiert. Der Umstand, dass es in einem Objekt bisher noch nicht gebrannt hat, ist daher als „Glücksfall“ zu sehen – davon kann jedoch NIEMALS abgeleitet werden, dass es auch zukünftig zu keinem Brandausbruch kommen wird. (Auszug aus einem Urteil des OVG Münster)
Große Unglücksfälle resultierten meist aus der zeitgleichen Verkettung mehrerer Mängel und/oder Fahrlässigkeiten! Nur eine zeitgemäße und gut eingelaufene betriebsinterne Brandschutzorganisation kann mit hoher Wahrscheinlichkeit sicherstellen, dass es niemals zu einer solchen unglücklichen Verkettung im Betrieb kommt und ein möglicher Personen- wie auch Sachschaden im Anlassfall weitestgehend minimiert wird.
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