Anlagenprüfung im Überblick

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Unsere Leistungen für brandschutztechnische Anlagen

Gerne steht Ihnen unser Brandschutzexperte Dipl.-Ing. Dippelreiter auch zu Fragen zur Verfügung!

Brandschutztechnische Anlagen müssen im Ernstfall funktionieren. Um sich auf sie verlassen zu können, müssen Sprinkleranlage und Co unter anderem nach dem Einbau überprüft und augenscheinlich kontrolliert werden. Wir bei ADSUM stellen sicher, dass die Anlagen richtlinienkonform installiert sind und im Betrieb ordnungsgemäß arbeiten!

In diesem Artikel erfahren Sie, welche Schritte von der ersten Vorbesprechung bis zur Abnahme sinnvoll sind und wer alles dabei beteiligt ist.

Vorbesprechung sind Gold wert

Beteiligte Parteien

  • Bauherr: lässt Gebäude errichten und gibt seine Wünsche bekannt
  • Brandschutzplaner: erstellt das Brandschutzkonzept
  • Fachplaner: planen haustechnischen Anlagen (z.B. Brandschutzanlagen)
  • Behörde: erstellt einen Bescheid
  • Anlagenerrichter: führt die Installationsarbeiten durch
  • Anlagenprüfer: führt Begehungen sowie Kontrollen durch und verfasst den Abschlussbericht
  • Brandschutzbeauftragter: betreut die Anlage

Im Zuge der Planung einer brandschutztechnischen Anlage verlangen die meisten Richtlinien, dass es zwischen dem planenden Unternehmen und einer abnehmenden Stelle zu einer Vorbesprechung kommt. Der Vorteil liegt darin, dass offene Fragen gemeinsam geklärt werden können. Manchmal ist eine vollständig richtlinienkonforme Umsetzung nicht oder nur schwer möglich. Dann können Planer und Anlagenprüfer gemeinsam erörtern, wie eine Ausführung konkret aussehen könnte, damit die jeweilige Anlage positiv abgenommen werden kann. Dadurch wird verhindert, dass der Prüfer bei der Abnahme vor „vollendete Tatsachen“ gestellt wird und größere Änderungen notwendig sind. Diese im Nachhinein durchgeführten Änderungen wären im Regelfall mit einem hohen finanziellen Aufwand verbunden. „Man darf nicht unterschätzen, dass jedes geschützte Objekt anders aussieht und somit auch die brandschutztechnische Anlage anders geplant und konzipiert sein muss“, betont unser Anlagenprüfer Alexander Dippelreiter.

Anlagenprüfung im Überblick

Foto: Harald Tauderer

Planung einer brandschutztechnischen Anlage

Im Brandschutzkonzept wird vom Brandschutzplaner festgelegt, welche baulichen und brandschutztechnischen Maßnahmen notwendig sind. Die Behörde übernimmt oder widerspricht diesem Konzept bei der Erstellung des Bescheids. Dieser stellt dann die Grundlage für die brandschutztechnische Beurteilung dar. Wird z.B. eine Sprinkleranlage vorgeschrieben, wird anhand der späteren Nutzung die Brandgefahrenklasse festgelegt. Daraus ergibt sich, welche Wasserleistung etwa ein Sprinkler liefern muss. „In einem Büro braucht man aufgrund der Nutzung weniger Wasser als zum Beispiel in einem Hochregallager“, veranschaulicht Dippelreiter.

Der Weg von der Freigabe zur Abnahme

Zur Fertigstellung des Gebäudes finden Begehungen und Funktionsprüfungen statt. Der Anlagenprüfer begutachtet alle geschützten Bereiche und führt augenscheinliche Kontrollen durch. Zudem finden Funktionskontrollen jener Anlagenbauteile statt, bei welchen dies zerstörungsfrei möglich ist. Außerdem kontrollieren wir beispielsweise noch, ob eine ordnungsgemäße Verbindung zwischen den unterschiedlichen brandschutztechnischen Einrichtungen besteht und ob die brandschutztechnischen Anlagen selbst funktionsbereit wären.

Anlagenprüfung im Überblick

Foto: Martin Jäger

Unterstützung im Problemfall

Auch bei guter Planung kann es passieren, dass einmal etwas schief geht. Wir bei ADSUM unterstützen die beteiligten Fachplaner und versuchen, gemeinsam Lösungen zu finden. Diese Lösungen müssen die Sicherheit gewährleisten, aber gleichzeitig auch wirtschaftlich umsetzbar und zeitgerecht fertig sein. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung stehen wir unseren Kunden als kompetenter Partner zur Seite. So führen wir auch im Rohbau Begehungen durch, da man in diesem Stadium etwa die verlegten Anlagenkomponenten noch am besten sieht. So können wir intervenieren, sollte etwas nicht passen.

Schritte der Anlagenprüfung

  • Vorbesprechung zwischen Planer und Anlagenprüfer, um offene Fragen zu klären
  • Begehungen vor Ort in der Rohbauphase
  • Begehungen und Funktionsprüfungen zur Fertigstellung
  • Abschlussbericht des Anlagenprüfers

Abschlussbericht

Nach der Abnahme vor Ort, etwaiger Mängelbehebungen und der Kontrolle jener Dokumente, die wir von den beteiligten Fachgewerken bekommen, verfasst unser Anlagenprüfer den Abschlussbericht. In diesem legt er dar, ob die jeweilige Anlage den Richtlinien entspricht oder eben nicht. Dieser Bericht muss der Prüfingenieur im Anschluss den Unterlagen zur Fertigstellungsmeldung des jeweiligen Gebäudes beilegen. „Der Abschlussbericht ist somit eine Bedingung, die erfüllt sein muss, damit ein Gebäude in Betrieb gehen darf“, bekräftigt Alexander Dippelreiter.

 

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