Brandschutztechnische Anlagen müssen im Ernstfall funktionieren. Um sich auf sie verlassen zu können, müssen Sprinkleranlage und Co unter anderem nach dem Einbau überprüft und augenscheinlich kontrolliert werden. Wir bei ADSUM stellen sicher, dass die Anlagen richtlinienkonform installiert sind und im Betrieb ordnungsgemäß arbeiten!
In diesem Artikel erfahren Sie, welche Schritte von der ersten Vorbesprechung bis zur Abnahme sinnvoll sind und wer alles dabei beteiligt ist.
Vorbesprechung sind Gold wert
Beteiligte Parteien
- Bauherr: lässt Gebäude errichten und gibt seine Wünsche bekannt
- Brandschutzplaner: erstellt das Brandschutzkonzept
- Fachplaner: planen haustechnischen Anlagen (z.B. Brandschutzanlagen)
- Behörde: erstellt einen Bescheid
- Anlagenerrichter: führt die Installationsarbeiten durch
- Anlagenprüfer: führt Begehungen sowie Kontrollen durch und verfasst den Abschlussbericht
- Brandschutzbeauftragter: betreut die Anlage
Im Zuge der Planung einer brandschutztechnischen Anlage verlangen die meisten Richtlinien, dass es zwischen dem planenden Unternehmen und einer abnehmenden Stelle zu einer Vorbesprechung kommt. Der Vorteil liegt darin, dass offene Fragen gemeinsam geklärt werden können. Manchmal ist eine vollständig richtlinienkonforme Umsetzung nicht oder nur schwer möglich. Dann können Planer und Anlagenprüfer gemeinsam erörtern, wie eine Ausführung konkret aussehen könnte, damit die jeweilige Anlage positiv abgenommen werden kann. Dadurch wird verhindert, dass der Prüfer bei der Abnahme vor „vollendete Tatsachen“ gestellt wird und größere Änderungen notwendig sind. Diese im Nachhinein durchgeführten Änderungen wären im Regelfall mit einem hohen finanziellen Aufwand verbunden. „Man darf nicht unterschätzen, dass jedes geschützte Objekt anders aussieht und somit auch die brandschutztechnische Anlage anders geplant und konzipiert sein muss“, betont unser Anlagenprüfer Alexander Dippelreiter.