Anlagentechnischer Brandschutz: dank ADSUM immer up to date

Neben der gezielten Schulung & Sensibilisierung aller Mitarbeitenden ist auch die richtig und einwandfrei arbeitende Anlagetechnik für die Sicherheit eines Gebäudes unerlässlich. Deswegen kümmern wir von ADSUM uns darum, dass alle brandschutztechnischen Anlagen in Ihren Firmen- und Verwaltungsgebäuden professionell geplant wird und den gegebenen Anforderungen an den Brandschutz angepasst sind. Anlagentechnischer Brandschutz hilft Ihnen zudem besser zu verstehen, warum eine bestimmte Brandschutzanlage eingebaut wird und auf welche Weise sie im Ernstfall funktioniert.

Anlagentechnischer Brandschutz ist nur dann sinnvoll, wenn man sich auf ihn verlassen kann – mit der Prüfung der entsprechenden Systeme durch ADSUM sind Sie stets auf der sicheren Seite, ganz gleich, ob es sich um …

  • Brandmeldeanlagen (BMA) und Brandfallsteuerungen
  • Sprinkleranlagen (SPA)/ erweiterte automatische Löschhilfeanlage
  • Sprühwasserlöschanlagen
  • Schaumlöschanlagen
  • Wassernebellöschanlagen
  • Gaslöschanlagen (GLA)
  • Funkenlöschanlagen
  • Küchenlöschanlagen
  • Entrauchungsanlagen:
    • Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA)
    • Rauchableitungsanlagen (RA)
    • Brandrauchverdünnungsanlagen (BRV)
    • Druckbelüftungsanlagen (DBA)
    • Rauchabzüge für Stiegenhäuser
  • Ortsfeste Löschwasseranlagen
  • Objektfunkanlagen
  • oder eine Kombination von mehreren dieser Komponenten handelt.

Wir bei ADSUM prüfen für Sie, ob alle Anlagen richtlinienkonform installiert sind und im Betrieb ordnungsgemäß arbeiten.

Anlagentechnischer Brandschutz beginnt mit einer durchdachten Planung

Im Zuge der Planung einer brandschutztechnischen Anlage verlangen die meisten Richtlinien, dass es zwischen dem planenden Unternehmen und einer abnehmenden Stelle zu einer Vorbesprechung kommt. So können offene Fragen gemeinsam und rechtzeitig geklärt werden. In jedem Fall sollte verhindert werden, dass der Prüfer bzw. die Prüferin  bei der Abnahme vor „vollendete Tatsachen“ gestellt wird und größere Änderungen notwendig werden, die meist mit einem hohen finanziellen Aufwand verbunden sind.

Als Brandschutzplaner/in legen wir sodann im Brandschutzkonzept fest, welche baulichen und brandschutztechnischen Maßnahmen notwendig sind. Diesen kann die zuständige Behörde in ihrem Bescheid widersprechen, sie im Idealfall aber für die Anlage, die wir prüfen, übernehmen und die jeweilige Brandgefahrenklasse festlegen.

Mit der Fertigstellung des Gebäudes schließlich begutachtet unsere Anlagenprüferinnen und Anlagenprüfer, ob der anlagentechnische Brandschutz in allen Bereichen gewährleistet ist. Außerdem werden Sicht- sowie Funktionskontrollen durchgeführt, wenn dies zerstörungsfrei möglich ist. Daraus ergeht ein Bericht, der für Behörden und Versicherungen relevant ist.

Beim Thema Anlagentechnischer Brandschutz profitieren Sie auch im Betrieb von unserer Expertise

Auch bei guter Planung kann es passieren, dass einmal etwas schief geht. Wir bei ADSUM unterstützen die beteiligten Fachplanerinnen und Fachplaner und versuchen, im Brandschutz Sicherheitslösungen zu finden, die gleichzeitig auch wirtschaftlich und zeitlich umsetzbar sind. Noch im Rohbau führen wir Begehungen durch, da man in diesem Stadium die verlegten Anlagenkomponenten noch am besten sieht und im Zweifelsfall intervenieren kann.

Doch anlagentechnischer Brandschutz endet nicht, wenn die Systeme eingebaut werden – sie sind auch dann kontinuierlich zu überprüfen, einer regelmäßigen Revision zu unterziehen und ein entsprechender Bericht ist zu erstellen. Durch Sicht- und Funktionskontrollen stellen wir sicher, dass die Geräte und Anlagen ordnungsgemäß laufen und identifizieren zugleich mögliche Probleme für die Zukunft.

Und auch das Wissen rund um alle für den Brandschutz relevanten Anlagen soll nicht bei uns verbleiben, sondern Eingang in Ihren Betrieb finden. Wir weisen das Brandschutzpersonal vor Ort im Rahmen einer Brandschutzschulung in alle Einzelheiten anlagetechnischer Belange ein und sichern durch ausführliche Dokumentationen, welche die Grundlage für zukünftige interne Kontrollen bilden, dass anlagentechnischer Brandschutz auch in Zukunft jederzeit gewährleistet ist.