In der Praxis sind Sie als Brandschutzbeauftragte/r für ein breit gefächertes Aufgabenfeld zuständig. Aber was genau sind diese Aufgaben? In diesem Artikel gehen wir auf die einzelnen Aufgaben laut dem Aufgabenkatalog der TRVB 119 O (2021) näher ein.
Im ersten Teil „Das breite Aufgabenfeld als Brandschutzbeauftragter“ geht es um den Ausbildungsweg zum Brandschutzbeauftragten und welche Richtlinien und Rechtsgrundlagen den Aufgabenkatalog bestimmen. In diesem Beitrag finden Sie alle Aufgaben inklusive Beschreibung zusammengefasst.
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In diesem Beitrag stellen wir Ihnen die folgenden Aufgabenbereiche vor :
Aufgabenkatalog für Brandschutzbeauftragter ist ein Themenschwerpunkt unserer Brandschutz-Fortbildung „Brandschutz-Update“ .
Neben der Möglichkeit zur Brandschutzpassverlängerung erfahren Sie:
Weitere Infos zum Brandschutz-Update
Im nächsten Beitrag lernen Sie dann folgende weiteren Aufgabenbereiche kennen:
Hinweis: Mit einem Klick auf die Überschriften kommen Sie direkt zu den Erklärungen der Aufgaben.
Als Brandschutzbeauftragte/r in Ihrem Unternehmen leisten Sie mit Ihrer Expertise rund um Brandschutz einen erheblichen Beitrag zur Sicherheit für Menschen und Sachwerte. Hier kommen die ersten fünf Aufgabenerläuterungen für Sie:
Ausarbeitung und Umsetzung der Brandschutzordnung einschließlich der Festlegung des Verhaltens im Brandfall
Gut zu wissen: ADSUM unterstützt Sie bei der Erstellung von Brandschutzordnungen!
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In der Brandschutzordnung wird schriftlich zusammengefasst, welche Maßnahmen zu treffen sind, die Brände verhüten sollen. Außerdem kann man der Brandschutzordnung auch entnehmen, wie sich Personen im Falle eines Brandes innerhalb eines Gebäudes oder eines Betriebes verhalten sollen.
Jedes Gebäude benötigt eine individuelle und auf die konkrete Situation abgestimmte Brandschutzordnung oder die „Muster-Brandschutzordnungen“ müssen angepasst werden. Diese Muster sind der TRVB 119 O (2021) zu entnehmen.
Wichtig ist auch, dass Sie spezielle Auflagen und behördliche Genehmigungsverfahren beachten und die Brandschutzordnungen auf dem aktuellen Stand sind. Daher muss diese einmal im Jahr von Ihnen auf Richtigkeit und Vollständigkeit geprüft werden.
Durchführung von Brandschutz-Eigenkontrollen
Sie haben Fragen zur Eigenkontrolle oder wollen den frischen Blick von Außen? Gerne kommen wir zu Ihnen vor Ort und stehen Ihnen mit unserer Expertise zur Seite.
Brandschutzeigenkontrollen müssen gemacht werden, damit allfällige Mängel bei baulichen oder technischen Brandschutzmaßnahmen zeitgerecht erkannt und behoben werden können. Die TRVB 120 O legt fest, in welchen Zeitabständen die Kontrollen gemacht werden müssen. Wichtig ist, diese Kontrollen im Brandschutzbuch zu dokumentieren. Denn das Motto lautet: „Wer schreibt, der bleibt.“
Veranlassung der Ausarbeitung von Brandschutzplänen
Unsere BrandschutzexpertInnen erstellen gerne einen Brandschutzplan oder Fluchtwegs- und Rettungsplan für Ihr Unternehmen!
Für Fragen stehen wir ebenfalls gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns jetzt!
Als Brandschutzbeauftragte/r sind Sie zuständig, dass Sie Brandschutzpläne gemäß der TRVB 121 O erstellen oder erstellen lassen. Ein Brandschutzplan ist erforderlich soweit es Verordnungen, Bescheide oder Versicherungsbedingungen vorschreiben oder wenn Brandschutzeinrichtungen wie Brandmeldeanlagen, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, Sprinkleranlagen oder ähnliches vorhanden sind.
Von den Plänen brauchen Sie mindestens drei Exemplare, denn:
• die zuständige Feuerwehr bekommt einen Plan
• der oder die Brandschutzbeauftragte im Betrieb behält einen Plan
• im Plankasten wird für die Feuerwehr ein Plan hinterlegt
Brandschutzunterweisung, Vorkehrungen bei Abwesenheit des Brandschutzbeauftragten während der Betriebszeit
Wir übernehmen die Brandschutz-Unterweisung für Sie und schulen Ihre MitarbeiterInnen darin, wie man mit den vorhandenen Kleinlöschgeräten richtig umgeht.
Somit gibt es im Ernstfall keinen Grund zur Panik!
Die Durchführung der regelmäßigen Unterweisungen gehört ebenfalls zu Ihrem Aufgabengebiet. Gegebenenfalls müssen Sie Betriebsangehörige und Personen die sich regelmäßig im Objekt aufhalten ausbilden. Bei der Unterweisung in Erster Löschhilfe lernt jede Person mit den vorhandenen Kleinlöschgeräten (z.B. Feuerlöscher) Löschmaßnahmen durchzuführen.
Bedenken Sie auch, dass Sie Vorkehrungen treffen müssen, sollte kein/e Brandschutzbeauftragte/r während des Betriebs des Gebäudes zur Stelle sein. Sollte keine Stellvertretung per Bescheid vorgeschrieben sein, könnten Sie ggfs einen Brandschutzwart in die Aufgaben einweisen. Denken Sie auch bei der Urlaubsplanung an eine geeignete Vertretung.
Vorbereitung eines allfälligen Feuerwehreinsatzes
Für einen allfälligen Feuerwehreinsatz, müssen bestimmte Vorkehrungen getroffen werden. Daher müssen Sie folgendes beachten:
Beachten Sie bitte, dass Sie im Falle eines Feuerwehreinsatzes selber vor Ort gebraucht werden bzw. Sie einen Stellvertreter organisiert haben, der für die Feuerwehr Ansprechperson ist. Auch deshalb ist auch das Thema Urlaubsvertretung wichtig – mehr zum Thema Urlaubsvertretung erfahren Sie hier.
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