In unserer Serie zum Aufgabenkatalog eines Brandschutzbeauftragten haben wir Ihnen bereits 5 Ihrer Aufgaben als Brandschutzbeauftragte/r vorgestellt. Die nächsten Aufgabenbereiche lernen Sie jetzt in diesem Artikel besser kennen. Damit erhalten Sie einen umfassenden Überblick darüber, wie die Arbeit eines Brandschutzbeauftragten in der Praxis aussieht.
Im ersten Teil geht es um den Ausbildungsweg zum Brandschutzbeauftragten und welche Richtlinien und Rechtsgrundlagen den Aufgabenkatalog bestimmen. In diesem Beitrag finden Sie alle Aufgaben inklusive Beschreibung zusammengefasst.
Auflistung aller Aufgaben des Brandschutzbeauftragten
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In diesem Beitrag gehen wir auf folgende Aufgabenbereiche ein:
Folgende Aufgaben werden im vorherigen Teil 2 Aufgabenkatalog Brandschutzbeauftragter vorgestellt:
Hinweis: Mit einem Klick auf die Überschriften kommen Sie direkt zu den Erklärungen der Aufgaben.
Hinweis zur TRVB 119 O – Überarbeitung 2021
Die TRVB 119 O wurde 2021 grundlegend überarbeitet. Einen Überblick über die Änderungen und die Links, wo Sie die TRVB bekommen, finden Sie in dem Artikel „Die neue TRVB 119 O – Organisatorischer Brandschutz“.
Aller guten Dinge sind bekanntlich drei, deswegen stellen wir Ihnen nun im dritten Teil der Reihe „Aufgabenkatalog BSB“ die oben erwähnten fünf Aufgaben des Brandschutzbeauftragten näher vor.
Veranlassung von Ersatzmaßnahmen bei Außerbetriebnahme von Brandschutzeinrichtungen
Wenn Sie Fragen zu den richtigen Ersatzmaßnahmen haben oder eine Schulung für Ihre brandschutztechnischen Anlagen möchten, dann sind Sie bei uns richtig!
Falls die Brandschutzanlagen gänzlich oder auch nur teilweise abgeschaltet werden (müssen), wächst das Risiko, dass ein (Voll)Brand entsteht. Damit es nicht so weit kommt, müssen geeignete Ersatzmaßnahmen getroffen werden. (Impairment Management). Grundsätzlich gilt beim Abschalten:
Wie hier weiter vorzugehen ist, können Sie zum Teil den Installationsrichtlinien der Brandschutzanlage entnehmen.
Veranlassung der periodischen Überprüfungen, Instandhaltungen und Revisionen sämtlicher brandschutzrelevanter Sicherheitseinrichtungen
Brandschutztechnische Anlagen wie Brandmeldeanlagen, Sprinkleranlage etc müssen im Ernstfall funktionieren. Wir übernehmen die Erstabnahmen und Revisionen – damit Sie sicher sein können.
Natürlich beraten wir Sie auch bei Neu- oder Umbauten im Vorfeld!
Als Brandschutzbeauftragte/r sind Sie dafür im Normalfall zuständig, dass Feuerlöscher, Brandmeldeanlagen, Löschanlagen, … und Brandschutzklappen regelmäßig überprüft werden. Diese müssen sich noch in einem ordnungsgemäßen Zustand befinden und Instandhaltungen sowie Revisionen unterzogen werden.
Hier finden Sie eine vereinfachte Übersicht zu den Revisionszyklen und Eigenkontroll-Intervallen. Wir haben die kürzesten Intervalle genommen – Abweichungen sind möglich.
brandschutztechnische Anlagen | Revisions-Zyklen (abnehmende Stelle) | Wartung/Instandhaltung (Fachfirma) | TRVB/ÖNORM | Eigenkontrollen (Betreiber) | Kontrollbuch |
Brandmeldeanlage | 2-jährig | 1-jährig (entsprechend ÖNORM F 3070) | TRVB 123 S | Werktäglich | ja |
Brandfallsteuerungen | 2-jährig | 1-jährig (entsprechend ÖNORM F 3070) | TRVB 151 S | Im Zuge der BMA (1) | ja (der BMA) |
Sprinkleranlage | 1-jährig (2) | 1-jährig (entsprechend ÖNORM F 3072) (3) | TRVB 127 S | Werktäglich (4) | ja |
Ortsfeste Löschwasseranlage | 5-jährig | 2-jährig (längstens 27 Monate) | TRVB 128 S | 1 x jährlich | ja |
Feuerlöscher | – | 2-jährig (Überprüfung) | TRVB 124 F | Im Zuge der BSB Tätigkeit | Dokumentation der Feuerlöscher (Anzahl, Art, Alter, Überprüfung) |
Entrauchungsanlagen: | |||||
Rauch- und Wärmeabzugsanlage (RWA) | 2-jährig | 1-jährig | TRVB 125 S | Werktäglich (5) | ja |
Brandrauchentlüftung (BRE) | 2-jährig | 1-jährig | TRVB 125 S | Werktäglich (5) | ja |
Brandrauchabsaugung (BRA) | 2-jährig | 1-jährig | TRVB 125 S | Werktäglich (5) | ja |
Rauchableitungsanlagen (RAA) | 2-jährig | 1-jährig | TRVB 125 S | Werktäglich (5) | ja |
Rauchabzug in Stiegenhäuser | – | nicht revisionspflichtig | TRVB 111 S | 3-monatig | ja |
Drückbelüftungsanlage (DBA) | 2-jährig | 1-jährig | TRVB 112 S | monatlich | ja |
Gaslöschanlage | 2-jährig | 1-jährig (entsprechend ÖNORM F 3071) | TRVB 152 S | täglich | ja (der ansteuernde BMA) |
Allgemein:
(1) Sinngemäß und im Zuge der Überprüfung gemäß TRVB 123 S durchzuführen
(2) Altanlagenprüfung alle 12,5 Jahre (trocken) oder 25 Jahre (nass)
(3) Halbjährliche Kontrollen von beweglichen Teilen etc. nach Angaben des Lieferanten
(4) Wöchentlich, wenn die Betriebsbereitschaft durch selbstständige Überwachungseinrichtungen überwacht wird und die Störungen zuverlässig weitergeleitet werden
(5) Vierteljährliche, wenn Störungen an BMA oder Gebäudeleittechnik weitergeleitet werden
Durchführung von Brandalarm- und Räumungsübungen
Wir unterstützen Sie, damit eine rasche Evakuierung stattfindet. Dafür erstellen wir Evakuierungskonzepte, unterweisen das Evakuierungspersonal und führen Räumungsübungen durch.
Kontaktieren Sie unsere BrandschutzexpertInnen!
In manchen Betrieben ist aufgrund von rechtlichen Vorgaben bzw. behördlichen Auflagen eine Brandalarm- und Räumungsübung notwendig. Als Brandschutzbeauftragte/r können Sie für die Planung und Durchführung so einer Übung beauftragt sein, sofern diese behördlich vorgeschrieben ist.
Wichtig für das Gelingen sind gute, aktualisierte Checklisten, die auf das jeweilige Unternehmen abgestimmt sind.
Aber nicht nur die professionelle Vorbereitung und Durchführung ist für eine erfolgreiche Übung entscheidend, ebenso die Analyse des Ablaufes – Was ist gut gelaufen? Wo hat es gehackt? Was hätte zu weiteren Problemen führen können? – und das Entwickeln von konkreten Verbesserungsmaßnahmen sind wichtig, damit es beim nächsten Mal bzw. im Ernstfall (noch) besser läuft. Denn die Erfahrung zeigt, dass sich selbst bei sorgfältiger Planung Schwachstellen zeigen – und genau dafür sind diese Übungen ja auch gedacht.
Führung eines Brandschutzbuches
Wir stellen die Vorlage des Brandschutzbuches zur Verfügung!
Kontaktieren Sie unser Sekretariat! office@adsum.at
Mehr zu Pläne & Dokumente erfahren
Alles was bezüglich des organisatorischen Brandschutzes passiert, muss im Brandschutzbuch dokumentiert werden. Zur Dokumentation kann ein gebundenes Buch verwendet werden, aber auch die Dokumentation in elektronischer Form ist zulässig. Detaillierte Informationen können Sie der TRVB 119 O (2021) entnehmen.
Freigabe brandgefährlicher Arbeiten
Damit Sie das Risiko besser abschätzen können:
Absolvieren Sie jetzt in unserer Brandschutzakademie die Ausbildung „Feuer und Heißarbeiten“ gemäß TRVB 117 O.
Ausbildung: Brandschutz bei Feuer & Heißarbeiten
Brandgefährliche Arbeiten (Feuer- und Heißarbeiten wie Schweißen, Brennschneiden, Löten, Flämmen) erhöhen die Gefahr einer Brandentstehung erheblich. Als Brandschutzbeauftragte/r müssen Sie daher das Risiko abschätzen können und Maßnahmen festlegen, die vor, während und nach den Feuer- und Heißarbeiten zu beachten sind. Eine detaillierte Beschreibung der erforderlichen Maßnahmen kann der TRVB 119 O (2021) und TRVB 104 O entnommen werden.
Die Serie „Aufgabenkatalog für den BSB“ verschafft Ihnen einen guten Überblick über die vielfältigen Tätigkeiten eines Brandschutzbeauftragten. Als Brandschutzbeauftragter haben Sie im Betrieb alle Hände voll zu tun. Sie tragen schließlich auch große Verantwortung für die Sicherheit von Sachgegenständen und vor allem Menschen. Wichtig ist, dass man als Brandschutzbeauftragter daher seine Aufgaben regelmäßig und gewissenhaft ausführt. So kann dank Ihnen für Sicherheit gesorgt und das Risiko eines Brandes minimiert werden.
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