Grundausbildung zum/zur Brandschutzbeauftragten
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Verpflichtende weiterführende Module (Technik- und N-Seminare)
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Fortbildungspflicht und Brandschutzpass-Verlängerung
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Ein/e Brandschutzbeauftragte/r sorgt dafür, dass im Betrieb aus Sicht des Brandschutzes alles rund läuft. Die Grundlage für die Tätigkeit als Brandschutzbeauftragte/r ist eine Ausbildung, die der TRVB 117 O entspricht. Wie diese Ausbildung aussieht und welche Fort- und Weiterbildungen Sie brauchen, erfahren Sie in diesem Artikel.
Grundausbildung zum/zur Brandschutzbeauftragten
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Verpflichtende weiterführende Module (Technik- und N-Seminare)
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Fortbildungspflicht und Brandschutzpass-Verlängerung
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Brandschutzbeauftragte sind für die Sicherheit eines Betriebes grundlegend wichtig. Sie sorgen unter anderem für die Minimierung des Brandrisikos durch geeignete Präventionsmaßnahmen, sind die ersten Kontaktpersonen der Feuerwehr und für die Freigabe brandgefährlicher Arbeiten wie Schweißen oder Löten zuständig. Sie erledigen noch eine Vielzahl an weiteren Aufgaben, die Sie im Artikel „das breite Aufgabenfeld als Brandschutzbeauftragte/r“ aufgelistet finden.
In diesem Kurz-Video erklären wir Ihnen,
Grundausbildung zum Brandschutzbeauftragten
Die Ausbildung zur/zum Brandschutzbeauftragten ist gemäß Technischer Richtlinie Vorbeugender Brandschutz TRVB 117 O in Modulen aufgebaut.
In dieser Übersichtsgrafik sehen Sie auch noch einmal Schritt für Schritt dargestellt, wie der Ausbildungsweg zur/m Brandschutzbeauftragten aussieht.
Zuerst muss das eintägige Modul 1 – Ausbildung zur/zum Brandschutzwart/in mit einer bestandenen Prüfung abgeschlossen werden. Sie erhalten einen Brandschutzpass und ein Zeugnis.
Ist dieser Schritt erledigt, folgt das zweitägige Modul 2, die Ausbildung zur/zum Brandschutzbeauftragte/n. In der Ausbildung erhalten Sie einen umfassenden Überblick über:
Sie werden zukünftig die/der Brandschutzbeauftragte im Betrieb sein? In der Terminübersicht unserer ADSUM-Sicherheitsakademie finden Sie alle Kurstermine übersichtlich aufgelistet.
Am Ende des zweiten Tages erfolgt eine Prüfung. Wenn diese ebenfalls erfolgreich abgeschlossen wird, erhalten Sie ein Zeugnis sowie einen Eintrag in den Brandschutzpass (den Sie ja beim Modul 1- Ausbildung zum Brandschutzwart erhalten haben).
Mit dem erfolgreichen Abschluss des Moduls 2 – Brandschutzbeauftragter sind Sie berechtigt VORLÄUFIG die Aufgabe des Brandschutzbeauftragten auszuführen. Denn in den meisten Fällen sind weitere Module vorgeschrieben!
Weitere Module als Brandschutzbeauftragter notwendig?
ADSUM unterstützt Sie gerne bei allen Fragen zum Thema Brandschutz. Wir übernehmen gerne das Brandschutz-Mentoring und die Brandschutzunterweisung Ihres Brandschutzpersonals. Melden Sie sich bei uns, wir helfen Ihnen gerne mit unserer Brandschutz-Expertise weiter.
Je nachdem für welches Unternehmen man tätig ist, sieht die TRVB 117 O noch weitere Module vor:
Beispiel weiterführende Kurse notwendig
Wenn Sie als Brandschutzbeauftragte/r in einem Krankenhaus mit einer Brandmeldeanlage sowie einer Rauch- und Wärmeabzugsanlage tätig sind, dürfen Sie Ihre Aufgaben vorläufig wahrnehmen. Da sich in Krankenhäuser auch Personen befinden, die in ihrer Bewegungsfähigkeit eingeschränkt sind, zählen diese zu Unternehmen mit speziellen Gefährdungen.
Innerhalb von zwei Jahren nach Absolvierung des Moduls 2 müssen Sie diese Seminare besuchen: das nutzungsbezogene Seminar N3 – besondere Gefährdungen und die Brandschutztechnikseminare Brandmeldeanlagen und Rauch- und Wärmeabzugsanlagen. Danach hat man die Ausbildung abgeschlossen und ist „vollwertiger“ Brandschutzbeauftragter.
Nur wer alle erforderlichen Brandschutztechnik-Seminare und nutzungsbezogenen Seminare nachweisen kann, ist ein/e VOLLWERTIGE/R Brandschutzbeauftragte/r.
Sie sind sich nicht sicher, welche Seminare für Sie in Frage kommen? Wenden Sie sich gerne an uns. Hier finden Sie eine Auflistung aller Seminare, die in Frage kommen:
Sie finden in unserer Übersicht alle Termine zu den Ausbildungen, Technikseminaren und nutzungsbezogenen Seminaren. Klicken Sie sich gerne einmal durch!
Nutzungsbezogene Seminare
Brandschutztechnik-Seminare
Denken Sie daran: der Brandschutzpass muss nach 5 Jahren verlängert werden!
Fortbildungspflicht und Verlängerung des Brandschutzpasses
Sie sind auf der Suche nach passenden Kursen für Ihre Brandschutzpassverlängerung?
Das Brandschutz-Update eignet sich besonders gut. Das Seminar zeichnet sich durch seinen Praxisbezug aus und befasst sich insbesondere mit Brandfällen, Neues aus Gesetzen, Normen und Richtlinien, Brandschutzkonzepten, Aufgabenkatalogen sowie strafrechtlicher und zivilrechtlicher Haftung.
Sie haben alle Module absolviert? Jetzt ist die Ausbildung zu/m Brandschutzbeauftragten erfolgreich abgeschlossen. Nun sollte Sie auch aufpassen, dass Sie den Brandschutzpass rechtzeitig verlängern.
Für die Verlängerung des Brandschutzpasses müssen Sie innerhalb der letzten fünf Jahre seit der Ausbildung bzw. der letzten Passverlängerung eine Fortbildungsveranstaltung besuchen die mind. 6 Einheiten lang dauert. In unserer Brandschutzakademie bieten wir Kurse wie das Brandschutz-Update, N1 Seminar oder Technik Seminar Sprinkleranlagen an, die sich für die Brandschutzpassverlängerung um weitere fünf Jahre eignen.
Auch für Brandschutzwarte gilt die Fortbildungspflicht. Der Unterschied ist: der Brandschutzpass hat kein Ablaufdatum.
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Sachbearbeiterin/Schulungskoordinatorin