Pläne & Visualisierung
Brandschutzpläne:
Für bestimmte Objekte ist es durch Behördenvorschreibung oder durch den Umstand, dass Brandschutzanlagen betrieben werden, vorgesehen, Brandschutzpläne anzufertigen und durch die Feuerwehr auf formale Richtigkeit vidieren zu lassen. Brandschutzpläne stellen Gebäude in vereinfachter und übersichtlicher Form dar. Brandschutztechnische Einrichtungen werden mittels Symbole gemäß den Vorgaben der TRVB 121 O visualisiert. Die Verpflichtung zur Erstellung von Brandschutzplänen trifft richtliniengemäß den Brandschutzbeauftragten und damit gegebenenfalls auch die Betriebsführung.
Flucht- und Rettungspläne:
Flucht- und Rettungspläne stellen ebenfalls Gebäude in vereinfachter Form dar. Auf ihnen werden die relevanten Fluchtwege, sowie brandschutztechnischen Einrichtungen und das richtige Verhalten im Brandfall, auf Wunsch auch mehrsprachig, dargestellt. Eine Verpflichtung zur Erstellung erfolgt über eine behördliche Vorschreibung. Da in Österreich kein Regelwerk für die Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen existiert, werden diese in Anlehnung an die DIN ISO 23601 erstellt.
Brandschutzkonzeptpläne:
Ausgehend von der vorhandenen Planung, im besten Fall bereits im Entwurfsstadium, werden in übersichtlicher Weise die relevanten brandschutztechnischen Planungen und Einrichtungen über die bestehenden Pläne, in Anlehnung an die Symbolik der TRVB 121 O, eingezeichnet. Im Zuge der Planerstellung werden auch Fluchtweglängen und die Lage von längenabhängigen Einrichtungen, z.B. Wandhydranten, geprüft und gegebenenfalls korrigiert. Brandschutzkonzeptpläne sollten bis zur Fertigstellung in allen Planungsphasen aktualisiert werden, um ihnen bestmögliche Planungssicherheit zu gewährleisten. Diese können dann auch als Grundlage für die Erstellung von Brandschutzplänen herangezogen werden.