Das gilt es bei Schachtwänden zu beachten:
Oft müssen Schachtwände mit einem definierten Feuerwiderstand ausgestattet sein, damit die Schächte von den restlichen Bereichen brandschutztechnisch abgetrennt sind.
4 Ausführungs-Möglichkeiten hierfür sind z.B.:
- Stahlbeton-Wände
- Beidseitig beplankte Gipskartonwände
- Einseitig beplankte Schachtwände
- Porenbeton-Wände
Insbesondere bei Leitungsdurchführungen durch einseitig beplankte Schachtwände ist eine frühzeitige Planung einer zulässigen Abschottungslösung das Um und Auf.
Denn Planung ist das eine, die Ausführung das andere.
Zulassungskonforme Lösungen
Im Brandschutz ist man an zugelassene Lösungen gebunden und hat auf den Baustellen oft nur einen geringen Spielraum. „Gerade bei der großen Herausforderung der Lüftungsdurchführungen durch Schachtwände haben wir für das Projekt gute Lösungen entwickeln können, die trotz der eingeschränkten Möglichkeiten bautechnisch umsetzbar sind und der Zulassung entsprechen“, erklärt Projektleiterin Thurid Aigner. Bei allen Möglichkeiten ist darauf zu achten, dass sie den europaweit vereinheitlichten Vorgaben entsprechen. Nur geprüfte und zugelassene Gesamtsysteme dürfen Anwendung finden.
Für weitere Fragen zur Bauausführung wenden Sie sich gerne an uns!
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