Verlängerung des Brandschutzpasses

Die Reaktivierung eines abgelaufenen Brandschutzpasses ist mit einigem Aufwand verbunden. Damit Ihnen das nicht passiert, erfahren Sie in diesem Beitrag, wie lange Ihr Brandschutzpass gültig ist und wie Sie Ihren Brandschutzpass rechtzeitig erfolgreich verlängern. Und sagen wir Ihnen auch, was Sie machen müssen, falls Sie es doch mal übersehen haben.

Sie suchen die nächste Möglichkeit zur Passverlängerung?

Wir haben alle Brandschutz-Kurse, die zur vollständigen Verlängerung Ihres Brandschutzpasses dienen zusammengefasst:

Übersicht aller Brandschutz-Kurse zur vollständigen Verlängerung des Brandschutzpasses mit Terminen

So finden Sie rasch den nächstmöglichen Brandschutzkurs zur Verlängerung des Brandschutzpasses.

Fortbildungspflicht gemäß TRVB 117 O

Auch im Bereich des Brandschutzes gehört die stetige Weiterbildung dazu. Es ist daher wichtig, Fortbildungsveranstaltungen zu besuchen. Deswegen schreibt die TRVB 117 O Fortbildungen vor:

Innerhalb der letzten 5 Jahren seit der Ausbildung bzw. der letzten Verlängerung des Passes müssen Fortbildungsveranstaltungen gemäß TRVB 117 über insgesamt 6 Einheiten (Stunden) absolviert werden.

Zusätzlich gibt es eine Kulanzfrist von drei Monaten.
Hier ein Beispiel: Falls Sie die Ausbildung zur/m Brandschutzbeauftragten am 03.02.2020 absolviert haben, ist Ihr Brandschutzpass somit bis 02.02.2025 gültig. Danach gibt es noch bis zum 02.05.2025 eine Kulanzfrist.

 

Unterschied zwischen voller und teilweiser Verlängerung?

Prinzipiell gibt es zwei Arten von Fortbildungsseminare:

  • Kurse mit voller Verlängerung des Brandschutzpasses: Fortbildungsveranstaltungen, die die 6 Einheiten erfüllen
    Diese Kurse gelten als Fortbildungsveranstaltungen gemäß TRVB 117 und gehen über mind. 6 Einheiten – dazu zählen Fortbildungen wie unser Brandschutz-Update, N1-Seminar oder Technik-Seminar Sprinkleranlagen.
    Auflistung aller Kurse, die den Brandschutzpass voll verlängern

 

  • Kurse die zur Verlängerung des Brandschutzpasses angerechnet werden können: Fortbildungsveranstaltungen, die kürzer als 6 Einheiten sind
    Diese Kurse gelten als Fortbildungsveranstaltungen gemäß TRVB 117, können aber nur angerechnet werden (Dauer kürzer als 6 Einheiten). Durch den Besuch von weiteren Fortbildungsseminaren wird beim Erreichen der sechsten Einheiten der Brandschutz-Pass verlängert.
    Zum Beispiel können Sie das Seminar für Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (2UE) 2023 und den Kurs zu Brandmeldeanlagen (4UE) 2025 besuchen. Da diese zusammen 6 Einheiten ergeben, erfolgt 2025 dann die Verlängerung des Brandschutzpasses.
    Auflistung aller Kurse, die den Brandschutzpass nicht voll verlängern, aber dafür anrechenbar sind

 

Alle Brandschutzkurse zur Brandschutzpassverlängerung können Sie aus der Terminübersicht unserer Brandschutzkurse entnehmen bzw. finden Sie weiter unten eine Auflistung.

 

Was ist bei einem abgelaufenem Brandschutzpass zu tun?

Wichtig ist, dass ihr Brandschutzpass zum Zeitpunkt der Fortbildung noch gültig ist. Falls dieser bereits abgelaufen ist, müssen Sie das Modul 2 zur/m Brandschutzbeauftragten wiederholen. Andere Brandschutzkurse wie Technik- und N –Seminare müssen allerdings nicht noch einmal gemacht werden.
Gut zu wissen für BrandschutzwartInnen: Ihr Brandschutzpass kann nicht ablaufen. Dennoch besteht auch für Sie als BrandschutzwartIn eine Fortbildungspflicht innerhalb von 5 Jahren.


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Preis exkl. USt.

Dezember 2024