Die Reaktivierung eines abgelaufenen Brandschutzpasses ist mit einigem Aufwand verbunden. Damit Ihnen das nicht passiert, erfahren Sie in diesem Beitrag, wie lange Ihr Brandschutzpass gültig ist und wie Sie Ihren Brandschutzpass rechtzeitig erfolgreich verlängern. Und sagen wir Ihnen auch, was Sie machen müssen, falls Sie es doch mal übersehen haben.
Fortbildung: „Brandschutz-Update für BrandschützerInnen“ am 21.09.2023
Nutzen Sie die Gelegenheit zur Verlängerung Ihres Brandschutzpasses und bleiben Sie up-to-date, indem Sie unsere Fortbildung Brandschutz-Update für BrandschützerInnen besuchen!
Das Seminar zeichnet sich aus durch:
- Informationen über Änderungen im Brandschutz
- Hoher Praxisbezug
- Gezieltes Eingehen auf Ihre Fragen
- Jahrelange Erfahrung und Expertise der ReferentInnen
Inhaltlich erwartet Sie:
- Brandfälle – Lehren für den betrieblichen Brandschutz
- Neues aus Gesetzen, Normen und Richtlinien
- Brandschutzkonzepte – was ist wichtig für den BSB?
- Aufgabenkatalog für den eigenen Betrieb anpassen – mit hohem Praxisbezug
- Strafrechtliche und zivilrechtliche Haftung für Führungskräfte und BSB
Nach Absolvierung des Kurses erhalten Sie von uns eine Teilnahmebestätigung und einen Eintrag in den Brandschutzpass.
Fortbildungspflicht gemäß TRVB 117 O
Auch im Bereich des Brandschutzes gehört die stetige Weiterbildung dazu. Es ist daher wichtig, Fortbildungsveranstaltungen zu besuchen. Deswegen schreibt die TRVB 117 O Fortbildungen vor:
Innerhalb der letzten 5 Jahren seit der Ausbildung bzw. der letzten Verlängerung des Passes müssen Fortbildungsveranstaltungen gemäß TRVB 117 über insgesamt 6 Einheiten (Stunden) absolviert werden. Zusätzlich gibt es eine Kulanzfrist von drei Monaten.
Beispiel: Falls Sie die Ausbildung zur/m Brandschutzbeauftragten am 03.02.2020 absolviert haben, ist Ihr Brandschutzpass somit bis 02.02.2025 gültig. Danach gibt es noch bis zum 02.05.2025 eine Kulanzfrist.
So können Sie den Brandschutzpass erfolgreich verlängern
Prinzipiell gibt es zwei Arten von Fortbildungsseminare:
- Kurse mit voller Verlängerung des Brandschutzpasses: Fortbildungsveranstaltungen, die die 6 Einheiten erfüllen
Diese Kurse gelten als Fortbildungsveranstaltungen gemäß TRVB 117 und gehen über mind. 6 Einheiten – dazu zählen Fortbildungen wie unser Brandschutz-Update, N1-Seminar oder Technik-Seminar Sprinkleranlagen.
- Kurse die zur Verlängerung des Brandschutzpasses angerechnet werden können: Fortbildungsveranstaltungen, die kürzer als 6 Einheiten sind
Diese Kurse gelten als Fortbildungsveranstaltungen gemäß TRVB 117, können aber nur angerechnet werden (Dauer kürzer als 6 Einheiten). Durch den Besuch von weiteren Fortbildungsseminaren wird beim Erreichen der sechsten Einheiten der Brandschutz-Pass verlängert.
Zum Beispiel können Sie das Seminar für Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (2UE) 2023 und den Kurs zu Brandmeldeanlagen (4UE) 2025 besuchen. Da diese zusammen 6 Einheiten ergeben, erfolgt 2025 dann die Verlängerung des Brandschutzpasses.
Alle Brandschutzkurse zur Brandschutzpassverlängerung können Sie aus der Terminübersicht unserer Brandschutzkurse entnehmen bzw. finden Sie weiter unten eine Auflistung.
Was ist bei einem abgelaufenem Brandschutzpass zu tun?
Wichtig ist, dass ihr Brandschutzpass zum Zeitpunkt der Fortbildung noch gültig ist. Falls dieser bereits abgelaufen ist, müssen Sie das Modul 2 zur/m Brandschutzbeauftragten wiederholen. Andere Brandschutzkurse wie Technik- und N –Seminare müssen allerdings nicht noch einmal gemacht werden.
Gut zu wissen für BrandschutzwartInnen: Ihr Brandschutzpass kann nicht ablaufen. Dennoch besteht auch für Sie als BrandschutzwartIn eine Fortbildungspflicht innerhalb von 5 Jahren.