Eine der zentralen Aufgaben für Sie als Brandschutzbeauftragte/r ist gemäß der TRVB 119 O aus 2021:
Veranlassung der periodischen Überprüfungen, Instandhaltungen und Revisionen sämtlicher brandschutzrelevanter Sicherheitseinrichtungen
Um Ihnen Ihre Aufgabe zu erleichtern, haben wir für Sie eine Übersichtstabelle der Überprüfungszyklen erstellt. In der Tabelle haben wir die gängigen Sicherheitseinrichtungen mit folgenden Informationen aufgelistet:
- Richtlinie: Welche TRVB bzw. ÖNORM für diese Anlage relevant ist.
- Eigenkontrollen (Betreiber): Wie häufig der Betreiber (und damit Sie als Brandschutzbeauftragter bzw. der von Ihnen damit beauftragte Brandschutzwart) die Eigenkontrolle durchführen muss.
- Wartung / Instandhaltung (Fachfirma): Wie häufig eine Fachfirma die Instandhaltung / Wartung durchführen muss.
- Revision (abnehmende Stelle): Wie häufig eine anerkannte abnehmende Stelle die Revision durchführen muss.
- Kontrollbuch: Ob die Überprüfungen in einem Kontrollbuch dokumentiert werden müssen.
- ADSUM: Ob ADSUM die Revisionen für diese brandschutztechnische Einrichtung durchführt.