Nach erfolgreicher Absolvierung der Ausbildung zur/zum Brandschutzbeauftragten, hat man als Brandschutzbeauftragte/r in einem Betrieb durchaus alle Hände voll zu tun. Welche verantwortungsvollen Tätigkeiten man als Brandschutzbeauftragte/r zu erledigen hat, wird im folgenden Artikel aufgelistet.
Das ist Teil 1 einer mehrteiligen Serie zu diesem Thema.
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Schritt für Schritt zur/zum Brandschutzbeauftragten (BSB)
Damit man für diese Aufgaben gut gewappnet ist, sollte man über ein gewisses technisches Verständnis verfügen und man muss eine Ausbildung gemäß TRVB 117 O (Technische Richtlinie Vorbeugender Brandschutz; Betrieblicher Brandschutz – Ausbildung / aktuelle Ausgabe 2018), welche in Modulen aufgebaut ist, absolvieren.
Damit bren(nt)zliche Situationen reduziert werden können…
Grundsätzlich ist die oberste Priorität Brände vorzubeugen (oder: Brände zu verhindern), daher werden der/dem Brandschutzbeauftragten bestimmte Richtlinien vorgegeben. Als Basis dient die TRVB 119 O (Technische Richtlinie Vorbeugender Brandschutz; Organisatorischer Brandschutz / aktuelle Ausgabe 2021). Auch die Rechtsgrundlage für die Bestellung des Brandschutzbeauftragten muss beachtet werden (Baubescheid, gewerberechtlicher Bescheid, Feuer-Versicherungsvertrag, …).
Der Weg zur/m BSB
Modul 1: Ausbildung zur/zum BrandschutzwartIn, dafür sind keine besonderen Voraussetzungen notwendig
Modul 2: Ausbildung zur/zum Brandschutzbeauftragten, Voraussetzung ist die erfolgreiche Absolvierung von Modul 1
Je nachdem welche Betriebsart vorliegt und welche technischen Brandschutzeinrichtungen vorhanden sind, sind noch spezielle Nutzungs- und Technikseminare zu absolvieren.
Alle Module und Seminare, welche man besucht und die Prüfungen dazu bestanden hat, werden in einen Brandschutzpass eingetragen.
Wichtig ist für Brandschutzbeauftragte, dass sie innerhalb von fünf Jahre Fortbildungsveranstaltungen besuchen, damit der Brandschutzpass weiterhin gültig bleibt. Außerdem ist es immer von Vorteil, das Wissen noch einmal aufzufrischen.
Hier finden Sie alle Infos zusammengefasst!
Brandschutz-Aufgabenkatalog
Der Aufgabenkatalog einer/eines Brandschutzbeauftragten umfasst ein breites Spektrum, dazu zählen insbesondere:
- Ausarbeitung und Umsetzung der Brandschutzordnung einschließlich der Festlegung des Verhaltens im Brandfall
- Durchführung von Brandschutz-Eigenkontrollen
- Veranlassung der Ausarbeitung von Brandschutzplänen
- Brandschutzunterweisung
- Vorbereitung eines allfälligen Feuerwehreinsatzes
- Veranlassung von Ersatzmaßnahmen bei Außerbetriebnahme von Brandschutzeinrichtungen
- Veranlassung der periodischen Überprüfungen, Instandhaltungen und Revisionen sämtlicher brandschutzrelevanter Sicherheitseinrichtungen
- Durchführung von Brandalarm- und Räumungsübungen
- Führung eines Brandschutzbuches
- Freigabe brandgefährlicher Arbeiten
Die Aufgaben der/des Brandschutzbeauftragten sollen möglichst ausführlich schriftlich festgelegt werden. Zusätzlich können noch weitere spezielle Aufgaben vereinbart werden. Es ist empfehlenswert dafür das Formblatt gemäß TRVB 119 O zu verwenden.
In den folgenden Newslettern werden die einzelnen Tätigkeitsfelder detailliert vorgestellt. Melden Sie sich hier an, um weiterhin am Laufenden zu bleiben.
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