Brandschutzbeauftragter

Definition „Brandschutzbeauftragter“ (BSB): Person mit einem ausreichenden technischen Verständnis und mit einer Ausbildung gemäß TRVB 117, die die Aufgaben des betrieblichen Brandschutzes wahrzunehmen hat. (TRVB 001)
Im BSB-Kurs (Modul 2) werden die nötigen Kenntnisse für die Funktion Brandschutzbeauftragter vermittelt. Voraussetzung für die Teilnahme ist der erfolgreiche Abschluss des BSW-Kurses (Modul 1). Der BSB-Kurs der ADSUM-Brandschutzakademie deckt die Anforderungen der TRVB 117, der Arbeitsstättenverordnung und der gängigen Versicherungsbedingungen optimal ab.