Definition „Brandschutzwart/in“ (BSW): Brandschutzorgan, welches für einzelne Teile eines Objektes oder einer Anlage zur Unterstützung des Brandschutzbeauftragten bestellt wird und innerhalb bestimmter örtlicher oder sachlicher Bereiche des Betriebes tätig ist. (TRVB 001)
Definition „Brandschutzbeauftragte/r“ (BSB): Person mit einem ausreichenden technischen Verständnis und mit einer Ausbildung gemäß TRVB 117, die die Aufgaben des betrieblichen Brandschutzes wahrzunehmen hat. (TRVB 001)
Im BSB-Kurs (Modul 2) werden die nötigen Kenntnisse für die Funktion Brandschutzbeauftragte/r vermittelt. Voraussetzung für die Teilnahme ist der erfolgreiche Abschluss des BSW-Kurses (Modul 1). Der BSB-Kurs der ADSUM-Brandschutzakademie deckt die Anforderungen der TRVB 117, der Arbeitsstättenverordnung und der gängigen Versicherungsbedingungen optimal ab.
Kursinhalte
- Überblick über die rechtlichen Bestimmungen
- Brandgefahren, richtiges Verhalten im Brandfall
- Grundlagen Verbrennungs- und Löschvorgang
- Praktische Löschübung
- Maßnahmen bei brandgefährlichen Tätigkeiten (Feuer- und Heißarbeiten)
- umfassender Überblick über die rechtlichen Bestimmungen
- Baulicher Brandschutz (OIB-Richtlinien, Normen, TRVBs …)
- Technischer Brandschutz (Brandmeldeanlagen, Löschanlagen …)
- Organisatorischer (betrieblicher) Brandschutz (Schwerpunkt: Aufgaben des Brandschutzbeauftragten)
- Erste und Erweiterte Löschhilfe
- Brandgefahren und Abhilfemaßnahmen
- Haftung und Haftungsbegrenzung
Abschluss
Nach erfolgreicher Prüfung des Brandschutzwartkurses erhalten Sie einen Brandschutz-Pass und ein Zeugnis. Sollten Sie bereits
einen Brandschutz-Pass haben, kann dieser Kurs in den Brandschutzpass eingetragen werden.
Für Brandschutzbeauftragte kann dieser Kurs als „Auffrischungskurs“ zur Verlängerung der Gültigkeit
des Brandschutzpasses für weitere 5 Jahre gewertet werden.
Nach erfolgreicher Prüfung des Brandschutzbeauftragtenkurses erhalten Sie einen Eintrag in den Brandschutzpass und ein Zeugnis.