N1 Brandschutz in Betrieben mit besonderer Personengefährdung

Dieses Seminar ist ein „nutzungsbezogenes Seminar“ gemäß Punkt 3.2.1. der TRVB 117 O und ist gemäß dieser Richtlinie innerhalb von 2 Jahren ab Bestellung zum Brandschutzbeauftragten in Betrieben / Gebäuden mit besonderer Personengefährdung (Hotels, Schulen, Universitäten, Bürogebäude, Veranstaltungsstätten, Wohnhausanlagen, Verkaufsstätten, Hochhäuser, …) zu besuchen.
Weiters ist dieses Seminar auch für die Verlängerung des Brandschutzpasses vorgesehen, wenn es spätestens 5 Jahre nach der BSB-Ausbildung bzw. dem letzten Fortbildungsseminar besucht wird.
In Betrieben mit besonderer Personengefährdung sind auch an den organisatorischen Brandschutz besondere Anforderungen zu stellen. Insbesondere die Fragen der Alarmierung und der Räumung (bei welchen Ereignissen, Durchführung, …) sind speziell zu beurteilen und sorgfältig zu planen. Nicht zuletzt ist die Frage einer allfälligen strafrechtlichen und zivilrechtlichen Haftung von großem Interesse.