Das breite Aufgabenfeld als Brandschutzbeauftragte/r

Nach erfolgreicher Absolvierung der Ausbildung zur/zum Brandschutzbeauftragten, hat man als Brandschutzbeauftragte/r in einem Betrieb durchaus alle Hände voll zu tun. Welche verantwortungsvollen Tätigkeiten man als Brandschutzbeauftragte/r zu erledigen hat, wird im folgenden Artikel aufgelistet.

Unsere Brandschutz-Kurse in der Übersicht

Gerne steht Ihnen unser Schulungskoordinatorin Frau Renate Renner auch zu Fragen zur Verfügung!

Schritt für Schritt zur/zum Brandschutzbeauftragten (BSB)
Damit man für diese Aufgaben gut gewappnet ist, sollte man über ein gewisses technisches Verständnis verfügen und man muss eine Ausbildung gemäß TRVB 117 O (Technische Richtlinie Vorbeugender Brandschutz; Betrieblicher Brandschutz – Ausbildung / aktuelle Ausgabe 2018), welche in Modulen aufgebaut ist, absolvieren.

Damit bren(nt)zliche Situationen reduziert werden können…

Hinweis zur TRVB 119 O – Überarbeitung 2021
Die TRVB 119 O wurde 2021 grundlegend überarbeitet. Einen Überblick über die Änderungen und die Links, wo Sie die TRVB bekommen, finden Sie in dem Artikel „Die neue TRVB 119 O – Organisatorischer Brandschutz“.

Grundsätzlich ist die oberste Priorität Brände vorzubeugen (oder: Brände zu verhindern), daher werden der/dem Brandschutzbeauftragten bestimmte Richtlinien vorgegeben. Als Basis dient die TRVB 119 O (Technische Richtlinie Vorbeugender Brandschutz; Organisatorischer Brandschutz / aktuelle Ausgabe 2021). Auch die Rechtsgrundlage für die Bestellung des Brandschutzbeauftragten muss beachtet werden (Baubescheid, gewerberechtlicher Bescheid, Feuer-Versicherungsvertrag, …).

Brandschutz-Aufgabenkatalog
Der Aufgabenkatalog einer/eines Brandschutzbeauftragten umfasst ein breites Spektrum an Aufgaben, welche wir Ihnen weiter unten genauer vorstellen. Dazu zählen insbesondere:

Der Weg zur/m BSB

Modul 1: Ausbildung zur/zum BrandschutzwartIn, dafür sind keine besonderen Voraussetzungen notwendig

Modul 2: Ausbildung zur/zum Brandschutzbeauftragten, Voraussetzung ist die erfolgreiche Absolvierung von Modul 1

Je nachdem welche Betriebsart vorliegt und welche technischen Brandschutzeinrichtungen vorhanden sind, sind noch spezielle Nutzungs- und Technikseminare zu absolvieren.

Alle Module und Seminare, welche man besucht und die Prüfungen dazu bestanden hat, werden in einen Brandschutzpass eingetragen.

Wichtig ist für Brandschutzbeauftragte, dass sie innerhalb von fünf Jahre Fortbildungsveranstaltungen besuchen, damit der Brandschutzpass weiterhin gültig bleibt. Außerdem ist es immer von Vorteil, das Wissen noch einmal aufzufrischen.

Zusammenfassung Ausbildung zum/r vollwertigen Brandschutzbeauftragten sowie Fortbildungspflicht

 

Die Aufgaben der/des Brandschutzbeauftragten sollen möglichst ausführlich schriftlich festgelegt werden. Zusätzlich können noch weitere spezielle Aufgaben vereinbart werden. Es ist empfehlenswert dafür das Formblatt gemäß TRVB 119 O zu verwenden.

In den folgenden Newslettern werden die einzelnen Tätigkeitsfelder detailliert vorgestellt. Melden Sie sich hier an, um weiterhin am Laufenden zu bleiben.

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In der Praxis sind Sie als Brandschutzbeauftragte/r für ein breit gefächertes Aufgabenfeld zuständig. Aber was genau sind diese Aufgaben? In diesem Artikel gehen wir auf die einzelnen Aufgaben laut dem Aufgabenkatalog der TRVB 119 O (2021) näher ein.

Ausarbeitung und Umsetzung der Brandschutzordnung einschließlich der Festlegung des Verhaltens im Brandfall

Gut zu wissen: ADSUM unterstützt Sie bei der Erstellung von Brandschutzordnungen!

Kontaktieren Sie direkt unseren Brandschutzexperten Herrn Hubert Kirchberger.

Unterstützung bei Ihrer Brandschutzordnung

In der Brandschutzordnung wird schriftlich zusammengefasst, welche Maßnahmen zu treffen sind, die Brände verhüten sollen. Außerdem kann man der Brandschutzordnung auch entnehmen, wie sich Personen im Falle eines Brandes innerhalb eines Gebäudes oder eines Betriebes verhalten sollen.

Jedes Gebäude benötigt eine individuelle und auf die konkrete Situation abgestimmte Brandschutzordnung oder die „Muster-Brandschutzordnungen“ müssen angepasst werden. Diese Muster sind der TRVB 119 O (2021) zu entnehmen.

Wichtig ist auch, dass Sie spezielle Auflagen und behördliche Genehmigungsverfahren beachten und die Brandschutzordnungen auf dem aktuellen Stand sind. Daher muss diese einmal im Jahr von Ihnen auf Richtigkeit und Vollständigkeit geprüft werden.

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Durchführung von Brandschutz-Eigenkontrollen

Sie haben Fragen zur Eigenkontrolle oder wollen den frischen Blick von Außen? Gerne kommen wir zu Ihnen vor Ort und stehen Ihnen mit unserer Expertise zur Seite.

Effiziente Eigenkontrolle durch Mentoring

Brandschutzeigenkontrollen müssen gemacht werden, damit allfällige Mängel bei baulichen oder technischen Brandschutzmaßnahmen zeitgerecht erkannt und behoben werden können. Die TRVB 120 O legt fest, in welchen Zeitabständen die Kontrollen gemacht werden müssen. Wichtig ist, diese Kontrollen im Brandschutzbuch zu dokumentieren. Denn das Motto lautet: „Wer schreibt, der bleibt.“

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Veranlassung der Ausarbeitung von Brandschutzplänen

Unsere BrandschutzexpertInnen erstellen gerne einen Brandschutzplan oder Fluchtwegs- und Rettungsplan für Ihr Unternehmen!

Für Fragen stehen wir ebenfalls gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns jetzt!

Ihr Weg zu professionellen Brandschutzpläne

Als Brandschutzbeauftragte/r sind Sie zuständig, dass Sie Brandschutzpläne gemäß der TRVB 121 O erstellen oder erstellen lassen. Ein Brandschutzplan ist erforderlich soweit es Verordnungen, Bescheide oder Versicherungsbedingungen vorschreiben oder wenn Brandschutzeinrichtungen wie Brandmeldeanlagen, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, Sprinkleranlagen oder ähnliches vorhanden sind.

Von den Plänen brauchen Sie mindestens drei Exemplare, denn:
• die zuständige Feuerwehr bekommt einen Plan
• der oder die Brandschutzbeauftragte im Betrieb behält einen Plan
• im Plankasten wird für die Feuerwehr ein Plan hinterlegt

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Brandschutzunterweisung, Vorkehrungen bei Abwesenheit des Brandschutzbeauftragten während der Betriebszeit

Wir übernehmen die Brandschutz-Unterweisung für Sie und schulen Ihre MitarbeiterInnen darin, wie man mit den vorhandenen Kleinlöschgeräten richtig umgeht.

Somit gibt es im Ernstfall keinen Grund zur Panik!

Support zum Thema Brandschutzunterweisung

Die Durchführung der regelmäßigen Unterweisungen gehört ebenfalls zu Ihrem Aufgabengebiet. Gegebenenfalls müssen Sie Betriebsangehörige und Personen die sich regelmäßig im Objekt aufhalten ausbilden. Bei der Unterweisung in Erster Löschhilfe lernt jede Person mit den vorhandenen Kleinlöschgeräten (z.B. Feuerlöscher) Löschmaßnahmen durchzuführen.

Bedenken Sie auch, dass Sie Vorkehrungen treffen müssen, sollte kein/e Brandschutzbeauftragte/r während des Betriebs des Gebäudes zur Stelle sein. Sollte keine Stellvertretung per Bescheid vorgeschrieben sein, könnten Sie ggfs einen Brandschutzwart in die Aufgaben einweisen. Denken Sie auch bei der Urlaubsplanung an eine geeignete Vertretung.

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Vorbereitung eines allfälligen Feuerwehreinsatzes

Für einen allfälligen Feuerwehreinsatz, müssen bestimmte Vorkehrungen getroffen werden. Daher müssen Sie folgendes beachten:

  • Freihaltung der Feuerwehrzufahrt, Aufstell- und Bewegungsflächen (siehe TRVB 134 F)
  • Bereithaltung der erforderlichen Unterlagen und Aufsperrmittel
  • Zugänglichkeit und Funktion von Löschwasserentnahmestellen
  • Organisation von Erkundungsmaßnahmen und Lotsendienst

Beachten Sie bitte, dass Sie im Falle eines Feuerwehreinsatzes selber vor Ort gebraucht werden bzw. Sie einen Stellvertreter organisiert haben, der für die Feuerwehr Ansprechperson ist. Auch deshalb ist auch das Thema Urlaubsvertretung wichtig – mehr zum Thema Urlaubsvertretung erfahren Sie hier.

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Veranlassung von Ersatzmaßnahmen bei Außerbetriebnahme von Brandschutzeinrichtungen

Wenn Sie Fragen zu den richtigen Ersatzmaßnahmen haben oder eine Schulung für Ihre brandschutztechnischen Anlagen möchten, dann sind Sie bei uns richtig!

Unsere Leistungen: Schulung & Support

Falls die Brandschutzanlagen gänzlich oder auch nur teilweise abgeschaltet werden (müssen), wächst das Risiko, dass ein (Voll)Brand entsteht. Damit es nicht so weit kommt, müssen geeignete Ersatzmaßnahmen getroffen werden. (Impairment Management).

Zu Brandschutzanlagen zählen Brandemeldeanlagen, Sprinkleranlagen, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, Gaslöschanlagen, Druckbelüftungsanlagen und andere.

Grundsätzlich gilt beim Abschalten:

  • so kurz wie möglich
  • so wenig wie möglich
  • jedenfalls Ersatzmaßnahmen vornehmen
  • Meldepflicht beachten

 

Wie hier weiter vorzugehen ist, können Sie zum Teil den Installationsrichtlinien der Brandschutzanlage entnehmen.

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Veranlassung der periodischen Überprüfungen, Instandhaltungen und Revisionen sämtlicher brandschutzrelevanter Sicherheitseinrichtungen

Brandschutztechnische Anlagen wie  Brandmeldeanlagen, Sprinkleranlage etc müssen im Ernstfall funktionieren. Wir übernehmen die Erstabnahmen und Revisionen – damit Sie sicher sein können.

Natürlich beraten wir Sie auch bei Neu- oder Umbauten im Vorfeld!

Mehr zu Abnahmen & Revisionen

Als Brandschutzbeauftragte/r sind Sie dafür im Normalfall zuständig, dass

  • Brandmeldeanlagen
  • Brandfallsteuerungen
  • Sprinkleranlagen
  • Ortsfeste Löschwasseranlagen
  • Feuerlöscher
  • Rauch- und Wärmeabzugsanlagen
  • Gaslöschanlagen
  • Druckbelüftungsanlagen

funktionieren.

Diese müssen sich noch in einem ordnungsgemäßen Zustand befinden und Instandhaltungen sowie Revisionen unterzogen werden.

Das breite Aufgabenfeld als Brandschutzbeauftragte/r

Um Ihnen Ihre Aufgabe zu erleichtern, haben wir für Sie eine Übersichtstabelle der Überprüfungszyklen der gängigsten brandschutztechnischen Anlagen erstellt.

  • Richtlinie: Welche TRVB bzw. ÖNORM für diese Anlage relevant ist.
  • Eigenkontrollen (Betreiber): Wie häufig der Betreiber (und damit Sie als Brandschutzbeauftragter bzw. der von Ihnen damit beauftragte Brandschutzwart) die Eigenkontrolle durchführen muss.
  • Wartung / Instandhaltung (Fachfirma): Wie häufig eine Fachfirma die Instandhaltung und Wartung durchführen muss.
  • Revision (abnehmende Stelle): Wie häufig eine anerkannte abnehmende Stelle die Revision durchführen muss.
  • Kontrollbuch: Ob die Überprüfungen in einem Kontrollbuch dokumentiert werden müssen.
  • ADSUM: Ob ADSUM die Revisionen für diese brandschutztechnische Einrichtung durchführt.
Zum PDF der Übersichtstabelle der Überprüfungszyklen

 

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Durchführung von Brandalarm- und Räumungsübungen

Wir unterstützen Sie, damit eine rasche Evakuierung stattfindet. Dafür erstellen wir
Evakuierungskonzepte, unterweisen das Evakuierungspersonal und führen Räumungsübungen durch.

Kontaktieren Sie unsere BrandschutzexpertInnen!

Mehr Information zu Evakuierung & Räumung

In manchen Betrieben ist aufgrund von rechtlichen Vorgaben bzw. behördlichen Auflagen eine Brandalarm- und Räumungsübung notwendig. Als Brandschutzbeauftragte/r können Sie für die Planung und Durchführung so einer Übung beauftragt sein, sofern diese behördlich vorgeschrieben ist.

Wichtig für das Gelingen sind gute, aktualisierte Checklisten, die auf das jeweilige Unternehmen abgestimmt sind.

Aber nicht nur die professionelle Vorbereitung und Durchführung ist für eine erfolgreiche Übung entscheidend, ebenso die Analyse des Ablaufes – Was ist gut gelaufen? Wo hat es gehackt? Was hätte zu weiteren Problemen führen können? – und das Entwickeln von konkreten Verbesserungsmaßnahmen sind wichtig, damit es beim nächsten Mal bzw. im Ernstfall (noch) besser läuft. Denn die Erfahrung zeigt, dass sich selbst bei sorgfältiger Planung Schwachstellen zeigen – und genau dafür sind diese Übungen ja auch gedacht.

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Führung eines Brandschutzbuches

Wir stellen die Vorlage des Brandschutzbuches zur Verfügung!

Kontaktieren Sie unser Sekretariat! office@adsum.at

Mehr zu Pläne & Dokumente erfahren

Alles was bezüglich des organisatorischen Brandschutzes passiert, muss im Brandschutzbuch dokumentiert werden. Zur Dokumentation kann ein gebundenes Buch verwendet werden, aber auch die Dokumentation in elektronischer Form ist zulässig. Detaillierte Informationen können Sie der TRVB 119 O (2021) entnehmen.

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Freigabe brandgefährlicher Arbeiten

Damit Sie das Risiko besser abschätzen können:

Absolvieren Sie jetzt in unserer Brandschutzakademie die Ausbildung „Feuer und Heißarbeiten“ gemäß TRVB 117 O.

Ausbildung: Brandschutz bei Feuer & Heißarbeiten

Brandgefährliche Arbeiten (Feuer- und Heißarbeiten wie Schweißen, Brennschneiden, Löten, Flämmen) erhöhen die Gefahr einer Brandentstehung erheblich. Als Brandschutzbeauftragte/r müssen Sie daher das Risiko abschätzen können und Maßnahmen festlegen, die vor, während und nach den Feuer- und Heißarbeiten zu beachten sind. Eine detaillierte Beschreibung der erforderlichen Maßnahmen kann der TRVB 119 O (2021) und TRVB 104 O entnommen werden.

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Termine Akademie

Kurs

Datum / Zeit / Ort

Preis exkl. USt.

Dezember 2024