Wissenswertes aus der TRVB 119 O hinsichtlich Sicherheitsbeleuchtung
Wir beschäftigten uns mit der TRVB 119 O – Organisatorischer Brandschutz und mit den relevanten Inhalten im Zusammenhang mit Sicherheitsbeleuchtungen.
- Überprüfungspflichten durch den Brandschutzbeauftragten
Als Brandschutzbeauftragte/r muss man dafür sorgen, dass die Notlichter regelmäßig überprüft werden. Die Leuchten der Sicherheitsbeleuchtung müssen monatlich überprüft werden und einmal jährlich muss die Anlage von einer befugten fachkundigen Person gewartet werden. Außerdem dürfen Dekorationen oder Einbauten Einrichtungen der Sicherheitsbeleuchtung nicht verdecken. Fluchtwege und Notausgänge müssen freigehalten, benutzbar und gekennzeichnet sein.
- Führung eines Brandschutzbuches
Die TRVB 119 O sieht auch die Führung eines Brandschutzbuches vor. Darin sind das Ergebnis der durchgeführten Brandschutz-Eigenkontrolle und die getroffenen Maßnahmen zur Mängelbehebung zu dokumentieren. Ebenso sind unter anderem auch Überprüfungen, die aufgrund von behördlichen Anordnungen oder gesetzlichen Bestimmungen vorgeschrieben sind, festzuhalten.