Brandschutzinfo /-tipps für Recyclingbetriebe

aus der Sicht des Versicherers

Hinweis: Brandschutz-Fachtagung für Entsorgungsbetriebe

Am 17.06. von 9.00 – 16.00 Uhr in 1210 Wien
VOEB in Kooperation mit SIEMENS und ADSUM

Fortbildung gemäß TRVB 117 O
Gültig zur Verlängerung des Brandschutz-Passes

Weitere Infos finden Sie auf der Veranstaltungsseite des VOEB.

  • Erkenntnisse aus Brandfällen
  • Vorschau auf die kommende TRVB 119 O „Betrieblicher Brandschutz – Organisation“
  • Technische Brandschutzeinrichtungen mit praktischen Demonstrationen zu „Brandfrüherkennungs- und Kühlsystem zum Anlagenschutz von Förderbändern“
  • Praktische Löschübung mit Schwerpunkt auf spezielle Brände (Lithium-Ionen-Akkus)
  • Rechtliche Folgen eines Brandes

Im folgenden Artikel erfahren Sie die häufig wiederkehrenden Ursachen für Brände in Recyclingbetrieben und die aus Sicht des Versicherers empfohlenen Maßnahmen zur Begrenzung der Brandgefahr.

Den Artikel in voller Länge – auch als gratis PDF Download.

So kommen Sie gleich zum gewünschten Punkt im Artikel:
Festgestellte Ursachen
Maßnahmen zur Entschärfung

Wie allgemein bekannt, befindet sich die Recycling-Industrie, die durch hochfrequente und hochgradige Feuerschäden charakterisiert ist, zweifellos in einem herausfordernden Bereich für Versicherer und Rückversicherer.

Betriebe dieser Art werden nach wie vor als riskante gewerbliche Unternehmen angesehen, sodass fallweise ihre Versicherbarkeit in Frage gestellt wird – oder zumindest Mindestanforderungen für Brandschutz- und Präventionsmaßnahmen vorgegeben werden, um ein bestimmtes Sicherheitsniveau abzubilden.

Im Brandfall entstehen Kosten – wie z. B. Aufwendungen für die Brandbekämpfung, Entfernung von Müll, Kosten für die Dekontaminierung, behördliche Auflagen, zusätzliche erhöhte Arbeitskosten usw. – diese können einen potenziellen Schaden noch weiter aufblähen.

Festgestellte Ursachen
Eine Analyse diverser Medienberichte über Verluste in Recyclingbetrieben zeigt einige wiederkehrende Ursachen wie:

  • Brandstiftung aufgrund von offenen Lagern und nicht eingezäunten Bereichen
  • Störungen an elektrischen Anlagen, dadurch Anlagen- und Geräteausfälle
  • Nutzung neuer Technologien, Prototyp-Maschinen und stark automatisierte Prozesse, die nicht vollständig getestet wurden
  • Unkontrolliertes Rauchen und Verwendung von offenen Flammen, einschließlich Schweißen und Schneiden
  • Schlechte Wartung, insbesondere von elektrischen Anlagen, fehlende thermografische Überprüfungen diverser E-Anlagen
  • Explosionen, die durch nicht erkannte gefährliche Abfälle wie Lithiumbatterien, Aerosole oder Staub verursacht werden
  • Selbstentzündung in Lagerbeständen organischer Materialien aufgrund chemischer / biologischer Prozesse

Maßnahmen zur Entschärfung
Um diese Vorfälle zu entschärfen, sollten folgende Maßnahmen geprüft und ggfs. umgesetzt werden:

  • Lagerung von Abfällen in Abschnitten von nicht mehr als 2.000 Quadratmetern
  • 20 bis 40 Meter (abhängig von der Brennbarkeit) von freiem Raum zwischen Abschnitten oder nahe gelegenen Gebäuden, getrennt durch zweistündige Feuerschutzwände, die 1 Meter höher als das gelagerte Material sind
  • Installation von Wasserwerfern auf den Dächern von Gebäuden
  • Thermografische Kontrolle von Lagerbereichen und Installation von Gaswarngeräten
  • Regelmäßiges Umdrehen von gelagerten Abfällen, um Schwelbrand oder Selbstentzündung zu vermeiden
  • Zugänglichkeit der Lagerräume von mindestens zwei Seiten, um den Feuerwehren zu helfen, das Feuer auch unter schlechten Windbedingungen zu bekämpfen
  • Versorgung mit ausreichend Wasser und speziellen Löschmitteln wie Schaum
  • Installation von Sprinklern und Sprühwassersystemen wo sinnvoll
  • Regelmäßige Schulung der Mitarbeiter
  • Regelmäßige Wartung und Reparatur von elektrischen Anlagen und Kabeln inkl. thermografischer Überprüfungen
  • 24-Stunden-Überwachung von Lagerbereichen und Einsatz von Einbruchmeldern
  • Sammlung von Löschwasser in Becken zur Vermeidung von Boden- und Wasserverschmutzung
  • Regelmäßige Inspektionen und Ortsbesichtigungen durch lokale Feuerwehrleute, um die Kenntnis des Standorts und um die Lage von besonderen Gefahren zu verbessern
  • Rauchverbot auf dem Gelände und eingeschränkte Nutzung von Schweiß- und anderen Heißarbeits-Aktivitäten
  • Notfall- / Wiederanfahrplan, einschließlich Bestimmungen zur Information an die Öffentlichkeit
  • Alle elektrischen Systeme vor Verlassen der Arbeitsstätte abschalten und die Förderbänder eine Stunde vor Schließung des Standorts am Ende eines jeden Arbeitstages von Abfall befreien

Diese Auflistung stellt natürlich keine Vollständigkeit dar, soll jedoch unterstützen, die jeweilige Situation zu entschärfen.

Für weitere Fragen steht Ihnen unser Team gerne zur Verfügung!


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April 2024
Mai 2024