Warum sich ein gutes Brandschutzkonzept lohnt

Ein Brandschutzkonzept ist Teil der gesamtheitlichen Brandschutzplanung. Es stellt alle baulichen, anlagentechnischen, abwehrenden und organisatorischen Brandschutzmaßnahmen eines Objekts dar. Es ist teilweise verpflichtend erforderlich für gewerberechtliche oder baurechtliche Einreichungen. Doch wer benötigt ein solches zwingend, was macht ein gutes Brandschutzkonzept aus und welche Vorteile bringt es mit sich?

Folgende Betriebsbauten benötigen zwingend ein Brandschutzkonzept: (OIB-Richtlinie 2.1)
a) Regallager mit Lagerguthöhen von mehr als 9,00 m (Oberkante Lagergut)
b) Betriebsbauten, deren höchster Punkt des Daches mehr als 25 m über dem tiefsten Punkt des an das Gebäude angrenzenden Geländes nach Fertigstellung liegt
c) Lagergebäude bzw. Gebäude mit Lagerbereichen in Produktionsräumen mit jeweils wechselnder Kategorie der Lagergüter, wenn die brandschutztechnischen Einrichtungen gemäß Tabelle 3 nicht auf die höchste zu erwartende Kategorie der Lagergüter ausgelegt werden
d) Betriebsbauten mit Hauptbrandabschnitten, die die in Tabelle 1 angeführten Flächen überschreiten
e) Betriebsbauten mit Lagerabschnittsflächen, die die in Tabelle 3 angeführten Flächen

  • Freiwillige Erstellung des Brandschutzkonzeptes:
    Einem Objekt, welches in allen Punkten der OIB-Richtlinie entspricht, dient ein Brandschutzkonzept zur vollständigen Darstellung der Maßnahmen (= deskriptives Brandschutzkonzept). Die Erstellung ist – vor allem bei komplexen Bauvorhaben – als Planungsgrundlage sinnvoll, aber nicht zwingend erforderlich. Auch wenn zusätzlich zur Sicherheit von Personen weitere „freiwillige“ Schutzziele wie zum Beispiel Sachwertschutz oder Schutz vor Betriebsunterbrechungen berücksichtigt werden sollen, kann dies durch ein Brandschutzkonzept erfolgen.

 

  • Verpflichtende Erstellung des Brandschutzkonzeptes:
    Rechtlich erforderlich ist ein Brandschutzkonzept jedoch, wenn aus betriebstechnischen oder architektonischen Gründen Abweichungen von den baurechtlichen Anforderungen der OIB Richtlinie vorgenommen werden. Es dient in diesem Fall als Nachweis, dass die zugrundeliegenden Schutzziele durch gleichwertige Maßnahmen erreicht werden. Darüber hinaus benötigt man auch für Gebäude mit bestimmten Nutzungen zwingend ein solches Konzept. Brandschutzkonzepte werden besonders oft auch im Betriebsbau benötigt.
Warum sich ein gutes Brandschutzkonzept lohnt

 

Auf die Qualität kommt es an
Wie so oft kann man auch bei einem Brandschutzkonzept zwischen guter und weniger guter Qualität unterscheiden. Ein gutes Brandschutzkonzept geht speziell auf das konkrete Objekt ein und findet aufeinander abgestimmte Lösungen. Weniger gute Brandschutzkonzepte hingegen sind sehr allgemein gehalten und sind nicht auf das entsprechende Gebäude ausgerichtet. Wir bei ADSUM setzen bei unseren Konzepten auf gezielte Maßnahmen. So sparen unsere Kunden Geld und wir erleichtern die weitere Planung sowie Behördenverfahren und Abnahmeprüfungen.

Gute Qualität zahlt sich aus
Ein gutes Brandschutzkonzept kann vielen Parteien – von der Einreichung bis zur Abnahme – einen Nutzen bringen:

  • Bei der Behördeneinreichung führt ein klar geschriebenes Konzept zu weniger Rückfragen, sofern Abweichungen gut dargestellt und auch schlüssig argumentiert werden.
  • Für den Planer ist eine ausführliche Beschreibung eine Unterstützung, da er das Brandschutzkonzept dann als umfassendes Nachschlagewerk für die weiterführende Planung nutzen kann.
  • Auf der Baustelle wird die Arbeit erleichtert, wenn die wichtigsten Inhalte der relevanten Ausführungsnormen mitdefiniert und Anforderungen mitangeführt wurden.
  • Die abnehmende Stelle kann auf ein Brandschutzkonzept verweisen, wenn darin erläutert ist, wo von Ausführungsrichtlinien abgewichen wurde.

So ermöglicht eine wirtschaftlich optimierte Planung eine Kostenersparnis für den Kunden und eine leichtere Abnahme durch den Prüfer.

Was es bei der Beauftragung zu beachten gilt
Das Brandschutzkonzept sollte bereits in einem frühen Planungsstadium in Auftrag gegeben werden. Bei der Beauftragung gilt es aber einige Punkte zu beachten: Besitzt der Ersteller des Konzeptes die erforderliche Gewerbeberechtigung? Kann Erfahrung auf dem Gebiet des Brandschutzwesens erwartet werden? Weist der Ersteller entsprechende Referenzen vor?

Diese Sondergebäude benötigen zwingend ein Brandschutzkonzept: (OIB-Richtlinie 2)
a) Verkaufsstätten

  • mit einer Verkaufsfläche von mehr als 3.000 m²
  • mit mehr als drei in offener Verbindung stehenden Geschoßen

b) Versammlungsstätten

  • mit Großbühne
  • mit mehr als drei in offener Verbindung stehenden Geschoßen
  • mit einem Fluchtniveau eines Versammlungsraumes von mehr als 22 m

c) Justizanstalten

d) Sonstige Sondergebäude und Bauwerke, auf die die Anforderungen dieser Richtlinie auf Grund des Verwendungszwecks oder der Bauweise nicht anwendbar sind

Prüfung eines Brandschutzkonzepts

Bei der Überprüfung eines Brandschutzkonzepts sollten folgende Punkte – angelehnt an den „OIB-Richtlinie 2 -Leitfaden“ – beachtet werden:

  • Klare Formulierung des Auftrages und der Schutzziele
  • Ganzheitlich aufeinander abgestimmte bauliche, anlagentechnische, organisatorische und abwehrende Brandschutzmaßnahmen unter Berücksichtigung des Einzelfalles und der Nutzung des Bauwerks
  • Nachvollziehbare und schlüssig begründete Beschreibung der Kompensationsmaßnahmen bei Abweichungen von der jeweiligen OIB Richtlinie
  • Bei Heranziehung von Methoden des Brandschutzingenieurwesens darüber hinaus:
    • Vorliegen eines Belegs für die Eignung des gewählten Nachweisverfahrens
    • Schlüssige und nachvollziehbare Dokumentation von Lösungsstrategie, Eingabedaten und Ergebnissen in Bezug auf die festgelegten Schutzziele

 

Brandschutzkonzept vs. Brandschutzordnung
Nicht zu verwechseln ist das Brandschutzkonzept mit der Brandschutzordnung. Diese beschreibt nämlich, wie der Brandschutz im laufenden Betrieb auszusehen hat. ADSUM unterstützt Sie auch hier gerne! Mehr dazu in einem weiteren Beitrag.


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Dezember 2024