Im Mai wurden die neuen OIB Richtlinien von der Generalversammlung freigegeben – darunter auch die OIB Richtline 2 „Brandschutz“. Derzeit, Stand 13. Juni 2023, ist das Inkrafttreten der Richtlinien von den einzelnen Bundesländern noch nicht fixiert worden. Die Richtlinie kann aber bereits jetzt als Stand der Technik herangezogen werden.
Die offizielle OIB Webseite www.oib.or.at bietet Ihnen die Möglichkeit:
die OIB Richtlinien herunterzuladen
das Datum des Inkrafttretens im jeweiligen Bundesland zu erfahren
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OIB steht für Österreichisches Institut für Bautechnik und ist eine Koordinationsplattform der Bundesländer für Baustoffe und Bautechnik. Eine Aufgabe ist: „Das OIB gibt die OIB-Richtlinien heraus, um den Bundesländern damit die Vereinheitlichung der bautechnischen Anforderungen in den Bauordnungen zu ermöglichen.“
Nach einer ersten Durchsicht der OIB Richtlinie 2 „Brandschutz“ sind vor allem folgende Ergänzungen zu diesen Themen wegweisend:
Die vorgenommenen Ergänzungen schaffen mehr Klarheit bei Themen, die immer wieder Fragen aufgeworfen haben. Wir freuen uns, dass es nun eine einheitliche Vorgehensweise gibt.
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