Für viele Objekte sind Brandschutzpläne behördlich vorgeschrieben oder aufgrund vorhandener Brandschutzanlagen erforderlich. Sie stellen Gebäude in vereinfachter, übersichtlicher Form dar und dienen der raschen Orientierung der Einsatzkräfte im Ernstfall.
Ziel und Verwendung:
- Orientierung und Einsatzunterstützung für die Feuerwehr
- Grundlage für Eigenkontrollen durch Brandschutzbeauftragte
- Einsatz in Schulungen und Unterweisungen zur Vermittlung der Gebäudestruktur
- Basis für die Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen
Brandschutzpläne bestehen in der Regel aus Lage- und Detailgeschoßplänen, bei größeren Objekten zusätzlich aus Geschoßübersichts- oder Lagebildern. Die Symbole werden nach TRVB 121 O dargestellt. Der erforderliche Umfang wird im Vorfeld mit der zuständigen Feuerwehr abgestimmt.
Durch optimierte Workflows kann ADSUM auch umfangreiche Projekte zeitnah und termingerecht umsetzen – ein wesentlicher Vorteil insbesondere bei Neubauvorhaben.