Was nicht geübt wird funktioniert nicht, wenn es gebraucht wird!
Die Unterweisung der Mitarbeiter bezüglich „Verhalten im Brandfall“ stellt eine grundlegende Verpflichtung des Arbeitgebers dar. Darüber hinaus sieht die Arbeitsstättenverordnung (BGBl. II Nr. 368/1998 idgF) vor:
Maßnahmen bei erhöhtem Brandschutz:
45 (6) Alle Arbeitnehmer/innen, die in jenen Bereichen beschäftigt werden, in denen die den erhöhten Brandschutz begründenden Verhältnisse vorliegen, sind in der ordnungsgemäßen Handhabung der Löschgeräte zu unterweisen.
Dieses Praxisseminar (Dauer ca. 60 Minuten) legt den Schwerpunkt auf die praktischen Übungen mit den üblichen Löschgeräten. Durch relativ kleine Gruppen kann die Löschübung sehr effektiv durchgeführt werden.
- Einweisung in „Verhalten im Brandfall“
- Löschübung durch jeden Teilnehmer an Brand- und Löschsimulator
Dauer: ca. 1 Stunde
Dieses Praxisseminar kann auch als Inhouse-Training in Ihrer Betriebsstätte angeboten werden. Voraussetzung ist ein geeignetes Übungsgelände (z.B. Parkplatz) für die Löschübung. Sollte kein geeignetes Übungsgelände vorhanden sein, kann die Löschübung auch bei uns in 1030 Wien stattfinden. Rufen Sie uns an (01 / 890 62 36) oder schicken Sie uns ein E-Mail an schulung@adsum.at, dann erstellen wir fur Sie ein detailliertes Angebot.