Rueppgasse 7Foto: Realtrade Immobilien Gruppe

Rueppgasse 7

Beim Projekt Rueppgasse im 2. Bezirk wurde der Dachgeschoßaufbau, sowie einige Bestandswohnungen im Regelgeschoß, eines Gründerzeithauses der Gebäudeklasse 5 von der Nutzung Wohnen in die Nutzung Beherbergungsstätte umgewidmet. Unsere ADSUM BrandschutzexpertInnen unterstützten das Bauprojekt mit brandschutztechnischer Beratung.

Geänderte Nutzung erfordert zusätzliche Maßnahmen
Aufgrund der geänderten Nutzung kann die Anpassung von brandschutztechnischen Maßnahmen notwendig sein. So kann es zum Beispiel vorkommen, dass durch die Nutzungsänderung, von Wohnen zu Beherbergungsstätte, unter anderem höhere Anforderungen an den Feuerwiderstand von Bauteilen gestellt werden oder die Ausstattung mit brandschutztechnischen Anlagen erforderlich wird. Hierfür wurden von ADSUM die vorhandenen Brandschutzanlagen sowie Brandschutzqualifikationen der einzelnen Brandschutzelemente im Bestand analysiert.

Im nächsten Schritt wurde aufgegliedert in welchen Bereichen die für die neue Nutzung erforderlichen brandschutztechnischen Anforderungen bereits erfüllt werden und in welchen Bereichen brandschutztechnische Ertüchtigungen notwendig sind. Bei diesem Projekt ergaben sich aus der brandschutztechnischen Beurteilung unter anderem höhere Anforderungen an die Bestandstüren, sowie an die erweiterte Löschhilfe und die Notwendigkeit einer Sicherheitsbeleuchtung.

Notwendigkeit einer Sicherheitsbeleuchtung
Wohngebäude wie auch Beherbergungsstätten der Gebäudeklasse 5 sind laut Stand der Technik mit einer Sicherheitsbeleuchtung auszustatten. Weiters halten sich zudem in Beherbergungsstätten überwiegend ortsunkundige Personen auf. Im Ernstfall, kann es durch verschiedene Umstände wie Ausfall der Stiegenhausbeleuchtung oder Rauchentwicklung zu Sichtbehinderungen kommen. Es ist daher davon auszugehen, dass Fliehende das Gebäude nicht selbstständig auf dem schnellsten Weg verlassen können. Durch die Ausstattung einer Sicherheitsbeleuchtung werden Fliehende dabei unterstützt, Fluchtwege und Notausgangstüren schnell und einfach zu erkennen. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die erhöhte Personenanzahl, mit der in einer Beherbergungsstätte zu rechnen ist. Daher dürfen die Fluchtwegbreiten nicht außer Acht gelassen werden.

Sollten in Bestandsbauten die Fluchtwegbreiten nicht erfüllt werden können, besteht die Möglichkeit eine Personenstromanalyse von ADSUM durchführen zu lassen, welche bei diesem Projekt nicht erforderlich war.

Ersatzmaßnahmen zur Errichtung von Wandhydranten
Gemäß den Vorgaben der Regelwerke wären für das gegenständliche Objekt nasse Steigleitungen mit Wandhydranten notwendig gewesen. Durch geeignete Ersatzmaßnahmen konnten, nach Abstimmung mit den zuständigen Behörden, die bestehenden Trockensteigleitungen erhalten und somit dem Auftraggeber Investitionskosten erspart bleiben.

Ersatzmaßnahmen zum Austausch von Altbautüren
Im Zuge der Umwidmung mussten die Treppenhäuser derart brandschutztechnisch ertüchtigt werden, dass diese den Anforderungen von Fluchtwegen für eine Beherbergungsstätte entsprechen. Daher wurden die Bestandstüren, welche aus dem Stiegenhaus in neue Nutzungen führten getauscht. Da der Tausch von Eingangstüren bei vermieteten Bestandswohnungen jedoch oft schwer umzusetzen ist, wurden in diesem Projekt die von ADSUM festgelegten und mit der zuständigen Behörde abgestimmten brandschutztechnischen Ersatzmaßnahmen für Wohnungsbestandstüren ausgeführt. Dadurch konnten die der neuen Nutzung entsprechenden brandschutztechnischen Anforderungen an das Stiegenhaus, auch ohne Tausch der Wohnungsbestandstüren, erfüllt werden.

Uns ist es ein Anliegen unsere Kunden auf Wunsch zu möglichen brandschutztechnischen Ersatzmaßnahmen zu beraten. Ihre Sicherheit steht dabei für uns an oberster Stelle.

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Christian Hader

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